Zunächst wird eine schriftliche Anfrage aus der letzen Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 29.11.2012 beantwortet:

 

TOP 6.1 – Herr Berning

Herr Berning stellte mit Schreiben vom 27.11.2012 Fragen zur Verkehrssituation auf der Altenberger Straße/Höhe Potthoff, zu den Fuß- und Radwegen in Ortsnähe und dem Buswartehäuschen Blickallee. Das Schreiben wurde dem Protokoll des Bau- und Verkehrsausschusses vom 29.11.2012 als Anlage 1 beigefügt.

 

Antwort der Verwaltung:

Verkehrssituation auf der Altenberger Straße / Höhe Potthoff

Die Anfrage wurde mit der Bitte um Überprüfung an das Straßenverkehrsamt weitergeleitet. Das Straßenverkehrsamt teilt mit, dass zur Anlage eines Fußgängerüberweges (FGÜ) sowohl allgemeine als auch örtliche und verkehrliche Voraussetzungen gegeben sein müssen.

Grundsätzlich sind in Tempo 30-Zonen FGÜ entbehrlich. Da die Altenberger Straße in diesem Bereich als Tempo 30-Zone ausgewiesen ist, liegen die allgemeinen Voraussetzungen für einen FGÜ nicht vor.

Weiterhin ist notwendig, dass sowohl Fahrzeugführer wie auch Fußgänger ausreichende Sichtbeziehungen haben. Durch die baulichen Gegebenheiten und die kurvenreiche Straße ist diese ausreichende Sichtbeziehung nicht gegeben. Mit einem Überweg an dieser Stelle würde eine „Scheinsicherheit“ für die Fußgänger vorliegen, was u. U. zu einer Verschlechterung der Verkehrssicherheit der querenden Fußgänger führen würde.

Die Beobachtungen des Straßenverkehrsamtes und der Kreispolizeibehörde haben weiter ergeben, dass die notwendige Zahl von Fußgängern und Kraftfahrzeugen im betroffenen Bereich nicht erreicht wird.

Insgesamt gesehen liegen damit die Voraussetzungen für die Anlage eines FGÜ nicht vor. Von Seiten des Straßenverkehrsamtes wird daher kein Handlungsbedarf gesehen, hier den vorhandenen Verkehrsraum zu verändern.

 

Der Seniorenbeirat wurde zwischenzeitlich über das Ergebnis der Prüfung schriftlich informiert. Weitergehende Fragen des Beirates zu diesem Thema sind ebenfalls von Straßenverkehrsamt schriftlich beantwortet worden.

 

Fuß- und Radwege in Ortsnähe

Die Instandsetzung der genannten gemeindeeigenen Wege erfolgt, sobald es die Witterung zulässt, im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Für Privat- oder Interessentenwege kann keine allgemeine Aussage gemacht werden.

 

Buswartehäuschen Blickallee

Die Höhersetzung Sitzbank in dem Buswartehäuschen an der Blickallee erfolgt nach Inkrafttreten des Haushalts 2013.

 

 

Weitere schriftliche Anfragen der Ausschussmitglieder gemäß § 17 Abs. 1 GeschO liegen nicht vor.