Herr Wardenga von der CDU-Fraktion fragt, auf welcher Rechtsgrundlage die stellvertretenden sachkundigen Bürger keinen digitalen Zugang zu nichtöffentlichen Vorlagen und Protokollen bekommen.

 

Antwort der Verwaltung:

Die Rats- und Ausschussmitglieder nebst stellv. Ausschussmitglieder erhalten bisher auf der Grundlage der Geschäftsordnung Einladungen, Vorlagen und Protokolle in Schriftform.

Die Bereitstellung der Unterlagen in digitaler Form soll der Beschlussfassung des Rates über den Änderungsvorschlag gemäß der Verw.-Vorl. Nr. 34/2010 obliegen.