Frau Schäpers möchte wissen, ob die von den Mandatsträgern in der Erklärung nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW mitgeteilten Informationen auf der gemeindlichen Internetseite veröffentlicht werden.

 

Antwort der Verwaltung:

Es ist – wie beim Kreis Coesfeld praktiziert – vorgesehen, dass die Angaben im gemeindlichen Internetauftritt dargestellt werden.