Herr Messing bezieht sich auf die Bekanntmachung zum Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW aus der letzten Sitzung des Rates unter TOP 4.5. Dort wurden die Ratsmitglieder aufgefordert, zukünftige Veränderungen selbständig mitzuteilen. Herr Messing fragt, ob es möglich ist, seitens der Verwaltung in einem Jahr noch einmal schriftlich dazu aufzufordern.

 

Antwort der Verwaltung:

Eine schriftliche Aufforderung erfolgt turnusmäßig. Nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW müssen unterjährige Veränderungen jedoch mitgeteilt werden.