Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die folgende Satzung:

 

                                               Satzung

 

über die Veräußerung von Interessentengrundstücken 

 

                                               vom

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV.NRW 2019, S. 202) und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 (GS.NRW, Seite 740) hat der Rat der Gemeinde Havixbeck die folgende Satzung erlassen:

 

                                               § 1 

 

Das Wegeflurstück Flur 21, Flurstück 69, groß 312 m² der Gemarkung Schonebeck,, welches im Eigentum der Interessentenschaft des Flödenfeldes steht, wird aus der Verwaltung der Interessentenschaft herausgenommen; die Zweckbindung wird aufgehoben. 

Dieses Wegeflurstück wird an Herrn Hendrik Scharlau, Brock 15, 48329 Havixbeck veräußert. 

 

Die Fläche ist im beigefügten Lageplan (Anlage 1) gekennzeichnet. 

 

                                               § 2

 

Die erforderliche Eigentumsänderung wird mit Abschluss eines Grundstückskaufvertrages geregelt. 

 

                                               § 3

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/051/2021 liegt vor.

 

Nach Auffassung von Herrn Spüntrup dürfe die Veröffentlichung im Amtsblatt nicht die ausschließliche Informationsmöglichkeit von Grundstückseigentümern darstellen, dass ein Interessentenweg veräußert werde, sondern die Verwaltung müsse vielmehr alle angrenzenden Grundstückseigentümer*innen aktiv im Vorfeld informieren.

 

Der Bürgermeister sagt zu, zu prüfen, ob hier Verwaltungsvorgänge optimiert werden könnten und fragt, ob in der Vergangenheit bereits ein Schaden entstanden sei. Dies wird verneint.

 

Herr Krotoszynski fragt, ob nicht statt einer Veräußerung auch eine Hecke gepflanzt werden könne. Der BM antwortet, dass es einen Ratsbeschluss gibt, nach dem die Interessentengrundstücke nach und nach verkauft werden sollten. Falls aber immer schon die Alternative Gestaltung der Parzellen mitgeprüft werden solle,  benötige er bzw. die Verwaltung dafür einen Auftrag.

 

Herr Dirks beantragt, zum Beschlussvorschlag zurückzukehren.

 

Herr Krotoszynski beantragt, dass das oben benannte Vorgehen demnächst geprüft werden solle. Über diesen Antrag wird jedoch nicht abgestimmt.

 

Es erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag.


Abstimmungsergebnis: