Sitzung: 10.06.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: VO/051/2021
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung die folgende Satzung:
Satzung
über die
Veräußerung von Interessentengrundstücken
vom
Aufgrund des § 7
der Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV.NRW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom
11. April 2019 (GV.NRW 2019, S. 202) und des § 2 des Gesetzes über die durch
ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten
vom 09.04.1956 (GS.NRW, Seite 740) hat der Rat der Gemeinde Havixbeck die
folgende Satzung erlassen:
§
1
Das Wegeflurstück
Flur 21, Flurstück 69, groß 312 m² der Gemarkung Schonebeck,, welches im
Eigentum der Interessentenschaft des Flödenfeldes steht, wird aus der
Verwaltung der Interessentenschaft herausgenommen; die Zweckbindung wird
aufgehoben.
Dieses Wegeflurstück
wird an Herrn Hendrik Scharlau, Brock 15, 48329 Havixbeck veräußert.
Die Fläche ist im
beigefügten Lageplan (Anlage 1) gekennzeichnet.
§
2
Die erforderliche
Eigentumsänderung wird mit Abschluss eines Grundstückskaufvertrages
geregelt.
§
3
Diese Satzung tritt
am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Die Verwaltungsvorlage VO/051/2021 liegt vor.
Nach Auffassung von Herrn Spüntrup dürfe die Veröffentlichung im Amtsblatt nicht die ausschließliche Informationsmöglichkeit von Grundstückseigentümern darstellen, dass ein Interessentenweg veräußert werde, sondern die Verwaltung müsse vielmehr alle angrenzenden Grundstückseigentümer*innen aktiv im Vorfeld informieren.
Der Bürgermeister sagt zu, zu prüfen, ob hier Verwaltungsvorgänge optimiert werden könnten und fragt, ob in der Vergangenheit bereits ein Schaden entstanden sei. Dies wird verneint.
Herr Krotoszynski fragt, ob nicht statt einer Veräußerung auch eine Hecke gepflanzt werden könne. Der BM antwortet, dass es einen Ratsbeschluss gibt, nach dem die Interessentengrundstücke nach und nach verkauft werden sollten. Falls aber immer schon die Alternative Gestaltung der Parzellen mitgeprüft werden solle, benötige er bzw. die Verwaltung dafür einen Auftrag.
Herr Dirks beantragt, zum Beschlussvorschlag zurückzukehren.
Herr Krotoszynski beantragt, dass das oben benannte Vorgehen demnächst geprüft werden solle. Über diesen Antrag wird jedoch nicht abgestimmt.
Es erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag.
Abstimmungsergebnis: