Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die folgende Satzung:

 

                                               Satzung

 

über die Veräußerung von Interessentengrundstücken 

 

                                               vom

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV.NRW 2019, S. 202) und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 (GS.NRW, Seite 740) hat der Rat der Gemeinde Havixbeck die folgende Satzung erlassen:

 

                                               § 1 

 

Das Wegeteilstück Flur 31, Flurstück 151, groß ca. 890 m² der Gemarkung Havixbeck, welches im Eigentum der Interessenten des Mühlengrabens steht, wird aus der Verwaltung der Interessenten herausgenommen; die Zweckbindung wird aufgehoben. 

Diese Teilfläche wird an Frau Cornelia Kill-Frech, Tilbeck 23, 48329 Havixbeck veräußert. 

 

Die Fläche ist im beigefügten Lageplan (Anlage 1) gekennzeichnet. 

 

                                               § 2

 

Die erforderliche Eigentumsänderung wird mit Abschluss eines Grundstückskaufvertrages geregelt. 

 

                                               § 3

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/050/2021 liegt vor.

 

Herr Spüntrup weist hier auf eine seines Erachtens nicht geklärte Frage hin, ob der Grundstückseigentümer ein Wegerecht benötige.

 

Daraufhin gibt der Bürgermeister zu Protokoll, dass die zuständige Sachbearbeiterin nach Kontakt mit dem Eigentümer eindeutig erklärt habe, dass kein grundbuchrechtliches Wegerecht benötigt werde.

Um Missverständnissen vorzubeugen, werde man den Namen des Eigentümers gern im nicht öffentlichen Teil benennen. Damit erklärt sich Herr Spüntrup einverstanden.

 

Dann erfolgt die Abstimmung.

 


Abstimmungsergebnis: