Sitzung: 10.06.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: VO/050/2021
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung die folgende Satzung:
Satzung
über die
Veräußerung von Interessentengrundstücken
vom
Aufgrund des § 7
der Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV.NRW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom
11. April 2019 (GV.NRW 2019, S. 202) und des § 2 des Gesetzes über die durch
ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten
vom 09.04.1956 (GS.NRW, Seite 740) hat der Rat der Gemeinde Havixbeck die
folgende Satzung erlassen:
§
1
Das Wegeteilstück
Flur 31, Flurstück 151, groß ca. 890 m² der Gemarkung Havixbeck, welches im
Eigentum der Interessenten des Mühlengrabens steht, wird aus der Verwaltung der
Interessenten herausgenommen; die Zweckbindung wird aufgehoben.
Diese Teilfläche
wird an Frau Cornelia Kill-Frech, Tilbeck 23, 48329 Havixbeck veräußert.
Die Fläche ist im
beigefügten Lageplan (Anlage 1) gekennzeichnet.
§
2
Die erforderliche
Eigentumsänderung wird mit Abschluss eines Grundstückskaufvertrages
geregelt.
§
3
Diese Satzung tritt
am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Die Verwaltungsvorlage VO/050/2021 liegt vor.
Herr Spüntrup weist hier auf eine seines Erachtens nicht geklärte Frage hin, ob der Grundstückseigentümer ein Wegerecht benötige.
Daraufhin gibt der Bürgermeister zu Protokoll, dass die zuständige Sachbearbeiterin nach Kontakt mit dem Eigentümer eindeutig erklärt habe, dass kein grundbuchrechtliches Wegerecht benötigt werde.
Um Missverständnissen vorzubeugen, werde man den Namen des Eigentümers gern im nicht öffentlichen Teil benennen. Damit erklärt sich Herr Spüntrup einverstanden.
Dann erfolgt die Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: