Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung gemäß Bauausschuss:

 

Der Gemeinderat beschließt, den Ausbau des Knotenpunktes an der Münsterstraße für die Erschließung des Baugebietes Masbeck Teil 1 als Kreisverkehr herzustellen, und beauftragt die Verwaltung, die erforderliche Erschließungsplanung zu beauftragen und bei Bedarf einen Dringlichkeitsbeschluss zu erwirken.

Die Planungen sollen zeitnah erfolgen. Bei den Planungen soll berücksichtigt werden, dass vom Kreisverkehr mittels eines Fuß- und Radweges eine Anbindung an den vorhandenen Gehweg vor der Burickesiedlung vorgesehen werden soll (vgl. hierzu auch Beratungen zum Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung).

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/048/2021 liegt vor.

BA vom 01.06.2021, TOP 10.

 

 

Zu diesem TOP steht Dipl.-Ing. Herr Wiemann vom Ingenieurbüro Thomas und Bökamp für Fragen der Ratsmitglieder zur Verfügung.

 

 

Mitteilung hierzu aus FB III von Dirk Wientges:

 

Bebauungsplan Masbeck - Teil 1; KAG-Beiträge für den kleinen Kreisverkehr

 

Der Kreisverkehr stellt eine selbständige Verkehrsanlage dar. Es ist daher eine Abgrenzung zu der abzweigenden Anbaustraße des Baugebiets Masbeck vorzunehmen, die ebenfalls eine selbständige Erschließungsanlage darstellt.

 

Für den Kreisverkehr können keine Erschließungsbeiträge erhoben werden, weil kein Grundstück unmittelbar über den Kreisverkehr mittels Zufahrt erschlossen ist. Es können auch keine KAG-Beiträge erhoben werden, weil Fahrzeuge im Kreisel nicht anhalten dürfen, um ein angrenzendes Grundstück zu betreten.

 

Herr Wiemann erläutert nochmal die vorliegenden drei Lösungen und deren Vor- und Nachteile sowie den Stand der Planung, die sich derzeit in der Planungsphase 5, der Ausführungsplanung, befindet.

 

Nach eingehender Diskussion der Ratsmitglieder über Fragen und Hinweise aus den Fraktionen, wie z.B. Radfahrer am Knotenpunkt verkehrssicher integriert werden können, ob das Provisorium auch später verwendet werden könne, dass (BM) nach gesundem Ermessen, eine Zuwegung im Rahmen des Programmes “Wohnen am Bahnhof” durch das Land ermöglicht werden müsste, ob auch wirklich die Sicherheit bei der Planung für die dort ca. 120 zu erwartenden Kita-Kinder und deren Angehörige oberste Priorität genieße, fasst Frau Böse zusammen, dass die Variante Kreisverkehr insgesamt und nach Abwägung aller Vor- und Nachteile eine sichere und gut funktionierende,  sowohl dem Verkehrsfluss Rechnung tragende als auch dem Wunsch aus der Politik, jetzt eine Entscheidung treffen zu wollen, entgegenkommende Lösung darstelle. Natürlich sei die Sicherheit das oberste Gebot eines Verkehrsplaners.

 

Herr Wessels weist noch auf den Radweg in Höhe Schlautbach/Am Stopfer hin, der sicherlich im Rahmen des Ausbaus eine stärkere Frequentierung erfahren wird, insbesondere, wenn eine unmittelbare Anbindung durch das neue Baugebiet an den Bahnhof besteht.

 

Es werden von Herrn Dirks noch Rückfragen bezüglich der Abschreibungsmöglichkeiten gestellt, die Frau Holz beantwortet.

 

Ein Dringlichkeitsbeschluss sei, so der BM auf die Nachfrage von Herrn Webering, wahrscheinlich nicht notwendig.

 

Danach erfolgt die Abstimmung.

 

Der Bürgermeister bedankt sich und verabschiedet Herr Wiemann. Die Ausschussmitglieder schließen sich dem Dank an.

Auch Herr Wientges verlässt die Sitzung.

 

In der Beratung geht es weiter mit TOP 5.

 

 


Abstimmungsergebnis: