3.1

Finanzbericht

 

Die Kämmerin Frau Holz hält den Finanzbericht für das 1. Halbjahr 2021. Dieser ist als Power Point Präsentation als Anlage 1 zum Protokoll im Ratsinformationssystem (nur online) eingestellt.

 

 

3.2

Ökologische Verbesserung der Münsterschen Aa unterhalb Beckfelds Mühle

 

Die Stadt Münster hat die Flächen zwischen der K22 unterhalb Beckfelds Mühle und der Hülshoffstraße erworben und plant in dem Abschnitt auf rd. 600m Länge Maßnahmen zur Renaturierung des Gewässers als Ausgleich für den Hansa-Business Park im Amelsbüren.

Der Gewässerabschnitt befindet sich im Zuständigkeitsbereich des Wasser-und Bodenverbandes Havixbeck-Roxel. Es liegt im Interesse des Wasser- und Bodenverbandes bei der Planung und Ausführung als Maßnahmenträger tätig zu sein, um auch die Durchgängigkeit des Gewässerabschnittes oberhalb Beckfelds Mühle in die Planung miteinbeziehen zu können.

Bereits in den Jahren 2014 und 2015 wurden die Münstersche Aa südlich der Hülshoffstraße auf rd. 900m sowie der nördlich der Hülshoffstraße in die Aa einmündende Krumme Bach auf rd. 300m durch die Stadt Münster naturnah umgestaltet.

 

 

3.3

Bereitstellung von finanziellen Mitteln für den Radwegebau des Kreises Coesfeld entlang der K50 zwischen der L843 und L581

 

Anbei die E-Mail des Kreis Coesfeld zum Ausbau der K50 Radwegeprogramm (AN1, BA2) von Dienstag, 08.06.2021:

 

Sehr geehrter Herr Wientges,

 

wie ich Ihnen mitgeteilt habe, ist der I. Bauabschnitt des Ausbaus der K50 inzwischen baulich abgeschlossen und soll in Kürze abgerechnet werden. Nach einer aktuellen Ermittlung der Gesamtkosten beträgt der Eigenanteil der Gemeinde Havixbeck insgesamt max. 310.000 €. Somit sind die ursprünglichen veranschlagten Kosten um 20.000 € unterschritten. Unter Anrechnung der bisherigen Zahlungen wird von der Gemeinde Havixbeck eine Restzahlung von rd. 53.100 € auf den Eigenanteil zu leisten sein. Eine entsprechende Zahlungsaufforderung werde ich Ihnen in Kürze zusenden.

Für den 2. Bauabschnitt (zwischen L843 und L581) habe ich Ihnen am 02.06.2021 eine grobe Kostenermittlung übermittelt und Ihnen mitgeteilt, dass derzeit die Ausschreibung der Bauleistungen vorbereitet werden. Wie abgestimmt, habe ich die Ausschreibung bis zur Entscheidungsfindung vorübergehend zurückgestellt.

Leider können die vom Gemeinderat am 11.10.2018 beschlossenen Gesamtkosten in Höhe von 320.000 € aus verschiedenen Gründen nicht eingehalten werden.

Entgegen der ursprünglichen Hoffnung, konnten -auch mit Unterstützung der Gemeindeverwaltung- nicht alle Anlieger zum Verkauf der erforderlichen Grundstücke bewegt werden. Für die hierdurch erforderliche Verrohrung der vorhandenen Gräben werden voraussichtlich zusätzliche Kosten in Höhe von 95.000 € anfallen und sich der Eigenanteil der Gemeinde um 38.000 € erhöhen. Darüber hinaus darf auch die Kostensteigerung seit dem Beschluss von 2018 nicht unberücksichtigt bleiben.

 

Für den Umbau des Bahnüberganges sind inzwischen die Vorplanung erstellt und diese dem Eisenbahnbundesamt zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt worden. Der Umbau wird voraussichtlich nicht vor 2023 erfolgen und nach der Kostenschätzung 1,0 Mio € kosten. Hierfür soll in Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde kurzfristig noch eine gesonderte Anmeldung zum Förderprogramm erfolgen. Nach einer aktuellen Einschätzung der Bewilligungsbehörde und den neuen gesetzlichen Regelungen ist derzeitig in Fällen die der Erhöhung der Sicherheit oder Verbesserung der Abwicklung des Verkehrs unter Berücksichtigung der übersehbaren Verkehrsentwicklung an Bahnübergängen erforderlich sind keine Beteiligung der Kommunen mehr vorgesehen. (§3 Eisenbahnkreuzungsgesetz)

 

Der Eigenanteil beträgt somit aktuell insgesamt 378.000 €. Natürlich sollte hierbei berücksichtigt werden, dass es sich um eine Kostenberechnung handelt und im Ausschreibungsverfahren Abweichungen nach oben und unten nicht ungewöhnlich sind.

 

Grundsätzlich bestehen nun die Möglichkeiten den II. Bauabschnitt mit und ohne die Anlage eines Radweges auszubauen. Bei der Entscheidungsfindung sollte allerdings auch bedacht werden, dass im Vorgriff auf die Maßnahme erhebliche Vorleistungen erfolgt sind, die nicht ohne weiteres reversibel sind. Aufgrund der Radwegplanungen sind Versorgungsleitungen an die zukünftige Grundstücksgrenze verlegt und Grundstückskaufverträge abgeschlossen worden. Für den Grunderwerb des Radweges sind rd. 76.000 € und für die Verlegung der Versorgungsleitungen nach Angabe der Leitungsbetreiber rd. 100.000 € entstanden.

 

 

Ich bitte mir nun kurzfristig und definitiv mitzuteilen, in welcher Form nun weiter mit dem Bau des Radweges verfahren werden soll.

 

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Klaus Dammers

 

Abt. 66 - Straßenbau und -unterhaltung

Friedrich-Ebert-Str. 7 - 48653 Coesfeld
Telefon: (02541) 18-6600 - Fax:  (02541) 18-6699

E-Mail: Klaus.Dammers@Kreis-coesfeld.de

Internet: www.kreis-coesfeld.de

 

Historie:

Der Gemeinderat hat sich in seinen Sitzungen am 15.02.2018 (Verwaltungsvorlage NR. 004/2018) und am 11.10.2018 (Verwaltungsvorlage Nr. VO/100/2018) mit dem Thema auseinandergesetzt.

Der Radweg an der K50 zwischen der L581 und K1 ist bereits realisiert worden. Nun soll der 2. BA als Lückenschluss umgesetzt werden.

In der Verwaltungsvorlage NR. 004/2018 war eine verbindliche Kostenübernahme von 320.000 € vorgeschlagen worden. Aufgrund von liegenschaftlichen Schwierigkeiten sollte der Ansatz auf 380.000 € erhöht werden (Verwaltungsvorlage Nr. VO/100/2018). Dieser Vorschlag ist vom Gemeinderat abgelehnt worden.

Am 11.10.18 ist folgender Beschluss gefasst worden:

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die finanziellen Mittel in Höhe von insgesamt 320.000 € für den Radwegeausbau entlang der K 50 zwischen der L 843 und der L 581 für die Jahre 2018, 2019 und 2020/2021 bereitzustellen und dem Kreis Coesfeld die verbindliche Zusage zur Kostenübernahme zu geben.

2018                        10.000 €

2019                      250.000 €

2020/21                 60.000 €

Gesamt                320.000 €  

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen, Ja: 10, Nein: 9, Enthaltung: 3

 

Sachstand:

Insgesamt müsste die Gemeinde Havixbeck nach Angabe des Kreises Coesfeld, unter den geschilderten Bedingungen, finanzielle Mittel in Höhe von ca. 378.000 € bereitstellen, damit dieser Abschnitt gebaut werden kann.

Für den Bau des Radwegs an der K50 zwischen der L581 und K1 waren Kosten in Höhe von 330.000 € prognostiziert. Diese konnten unterschritten werden. Hier ist nur noch eine Restzahlung in Höhe von 53.100 € beim Kreis Coesfeld offen. In der Haushaltsstelle STR-023 Radweg K50 (zwischen L581 u. K1) stehen für die Restzahlungen für 2021 noch Mittel in Höhe von 150.000 € zur Verfügung. Somit verbliebe ein theoretischer Rest von 96.900 €.

Aus touristischer Sicht ist ein sicherer Lückenschluss durch den Bau des Radwegs zwischen der L843 und der L581 ausgesprochen wünschenswert und sinnvoll. Da sich der Radtourismus in unserer Region immer größerer Beliebtheit erfreut und für die Akzeptanz die Qualität des Radwegenetzes besondere Bedeutung hat, sollte der Ausbau durch die erhöhte finanzielle Beteiligung der Gemeinde ermöglicht werden.

Somit könnte die Ausschreibung gestartet werden, wenn der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17.06.21 oder der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sondersitzung am 14. oder 15.07.21 eine Erhöhung der finanziellen Beteiligung zum Bau des Radweges an K 50 zwischen der L 843 und der L 581 beschließen würde. Eine entsprechende Verwaltungsvorlage wäre zu verfassen.

Auf Wunsch könnte ein Vertreter des Kreis Coesfeld an der Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses teilnehmen und Fragen aus dem Gremium beantworten.

 

Es wird verabredet, dass Herr Wientges versucht, eine Rückantwort rechtzeitig zu den Fraktionssitzungen bis Montag Abend zu entwerfen. Falls dies nicht gelingt, würde der Punkt nicht im Gemeinderat beraten werden können.

 

 

 

3.4

Sondersitzung HFA

 

Eine Sondersitzung des HFA soll am 14.07.2021 bzw. am 15.07.2021 stattfinden.

Der Termin muss laut Bürgermeister noch im HFA abgestimmt werden.

 

Nach Abfrage und Abstimmung durch den Bürgermeister mit den Ratsmitgliedern wird der 15.07.2021, 19 Uhr im Sitzungssaal Rathaus festgelegt.

 

 

3.5

Externe Kosten des Winterdienstes 2021/2022

 

Für die Durchführung des Winterdienstes sind folgende externe Kosten entstanden:

 

Firmen Winterdienstvereinbarung: 57.500 Euro

Mit zwei Firmen besteht eine Vereinbarung für die Durchführung des Winterdienstes. Beide Firmen sind während und nach dem Schneechaos teilweise mit mehreren Maschinenkolonnen im Einsatz gewesen.

 

Firma Garten- und Landschaftsbau: 1.700 Euro

Eine örtliche Garten- Und Landschaftsbaufirma hat den Bauhof dabei unterstützt, Schneemassen aus dem Ortskern, insbesondere im Bereich der ÖPNV-Haltestellen abzufahren. Somit konnte der ÖPNV direkt nach Wiederaufnahme des Fahrbetriebes

 

Unterstützung durch den Landwirtschaftlichen Ortsverein (LOV): 16.500 Euro

Zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe haben den die Gemeinde Havixbeck an den „Schneechaostagen“ unterstützt. Die Abrechnung der erbrachten Leistung erfolgte auf Grundlage der Erfahrungssätze für Maschinenring-Arbeiten unter Landwirten.

 

Nicht erfasst sind die Arbeitsstunden der Mitarbeiter*innen aus allen Fachbereichen der Verwaltung sowie der Freiwilligen Feuerwehr und THW.