Die Verwaltungsvorlage VO/044/2021 liegt vor.

 

Der Bürgermeister erläutert, dass es in Bezug auf Vergabekriterien besonders wichtig sei, dass deren Entstehung wie auch die Vergabe transparent dargelegt und auch viele Aspekte, die für die HavixbeckerInnen wichtig seien, berücksichtigt würden. Der der VO als Anlage 2 beigefügte Entwurf sei im Rahmen einer Videokonferenz, an der über hundert Bildschirme teilgenommen haben, öffentlich in einer qualitativ guten und sachlichen Weise diskutiert worden. Eine Auflistung der dort genannten Argumente ist der VO als Anlage 3 beigefügt. Hierbei handele es sich aber nicht um eine Festlegung, vielmehr sei die Aufstellung als Kompass für die politischen Beratungen zu sehen. Hintergrund der Unterscheidung nach drei Bewerbergruppen sei die Absicht der Schaffung eines sozialen Ausgleichs.

 

Frau Böse ergänzt, dass in erster Linie der Entwurf der Vergaberichtlinie (Anlage 1) zur Beratung anstehe und sich dieser Entwurf zunächst lediglich auf das Vergabeverfahren des Baugebietes Habichtsbach III und aus Sicht der Verwaltung nicht automatisch auf die Bauflächen an der Münsterstraße beziehe. Gleichwohl könne man nach erfolgter Auswertung und Evaluation Erfahrungen für weitere Vergabeverfahren daraus gewinnen. Darüber hinaus beziehe sich der Entwurf nur auf Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke. Ein Vorschlag bezüglich möglicher Vergabekriterien weiterer Grundstücksarten folge nach den Sommerferien.

 

Im Folgenden weist Frau Böse darauf hin, dass sich aufgrund der nachträglichen Aufnahme der Bewerbergruppe 3 ein Fehler in den Entwurf der Vergaberichtlinien eingeschlichen habe und korrigiert, dass jeweils 45 % der jeweiligen Grundstückskontingente für die Bewerbergruppen 1 und 2 (jeweils 16 Grundstücke) reserviert werden und die verbleibenden 10 % (4 Grundstücke) der Bewerbergruppe 3 zufallen sollen.

 

Frau Volpert-Bertling gibt zu bedenken, dass es für Bewerber der Gruppe 1 im Hinblick auf die derzeitigen Baukosten mit steigender Tendenz kaum möglich sein werde einen Hausbau zu finanzieren. Zur Realisierung eines Bauvorhabens müsste das jeweilige Jahreseinkommen bei 70.000 bis 80.000 € liegen. Bei dem beabsichtigten Grundstückspreis würde die Gemeinde Havixbeck bei einem Spitzenpreis im kreisweiten Vergleich landen und dies sei nicht sozial bzw. familienfreundlich.

 

Frau Böse weist darauf hin, dass die Beratung bezüglich des Basispreises im nicht öffentlichen Teil erfolgen werde, und ergänzt, dass man die Grundstückskosten im Verhältnis zu den Gesamtbaukosten sehen müsse. Eine ansteigende Entwicklung der Baukosten sei auch durch geringere Grundstückspreise nicht zu beeinflussen.

 

Es folgt eine Diskussion über die Bewerbergruppen, in der allerdings Einigkeit darüber besteht, dass eine möglichst soziale Vergabe der Grundstücke anzustreben sei.

 

Frau Volpert-Bertling weist darauf hin, dass seitens der CDU-Fraktion Zweifel an der Sozialverträglichkeit des Basispreises bestehen und, dass man sich dafür ausspreche, dass man der Bewerbergruppe 1 weiter entgegen kommen müsse, darüber hinaus sei man gegen die Preissteigerung für die Bewerbergruppe 2 wie unter Punkt IV im Entwurf der Vergaberichtlinie vorgesehen.

 

Frau Schäpers fasst zusammen, dass der Versuch einer gerechten Verteilung im Fokus stehe und dafür alle Anregungen aufgenommen werden würden.

 

 

Zum Abschnitt III. (Bewerberauswahl) äußern sich die Ausschussmitglieder nach erfolgter Absprache in der Reihenfolge der im Richtlinienentwurf genannten Punkte.

Herr Ahlers merkt an, dass es in den Beispielen der Anlage 3 zu Rechenfehlern gekommen sei. Der Bürgermeister bittet dies zu entschuldigen und bedankt sich für die Aufmerksamkeit.

 

 

 A. Lebensschwerpunkt / bisherige Wohnverhältnisse

zu 1: Hauptwohnung oder alleinige Wohnung der Bewerber in Havixbeck …

Frau Volpert-Bertling erkundigt sich über den Hintergrund und ob eine bewusste Förderung von Bürgern mit Eigentum vorgesehen sei. Frau Böse antwortet, dass sich in den Bürgerdiskussionen entwickelt habe, dass auch Personen Berücksichtigung finden mögen, die zwar bereits über Eigentum in Havixbeck verfügen, sich aber verkleinern wollen und damit wiederum Wohnraum freigeben würden. 

 

 

Zu 2: Der Bewerber hat früher einmal in Havixbeck gewohnt….

 

Keine Äußerung

 

 

Zu 3: Arbeitsplatz in Havixbeck oder selbst Arbeitgeber

 

Auf Nachfrage von Frau Henneböhl erklärt Frau Böse, dass beide Kriterien gleichsam mit jeweils 11 Punkten bewertet werden sollen und dass für diesen Punkt eine höhere Gewichtung als für Punkt 1 vorgesehen sei, weil hier Klimaschutzaspekte bezüglich des kurzen Arbeitsweges Berücksichtigung gefunden hätten.

 

 

Zu 4: Ehrenamtliche Tätigkeiten in Havixbeck

 

Frau Volpert-Bertling erklärt, dass die Wertschätzung für ehrenamtliche Tätigkeiten gar nicht hoch genug sein könne, daher wird vorgeschlagen, für dieses Kriterium zwei zusätzliche Punkte, damit 6 Punkte, zu vergeben. Die Punktezahl von 8 für das Kriterium Nr. 5 (Ehrenamtliche Tätigkeit im Hilfs-/Rettungsdienst) sei in Ordnung.

 

Dies erhält Zustimmung von Herrn Ahlers, der allerdings zu bedenken gibt, dass eine berufliche Tätigkeit im Schichtdienst die Ausübung eines Ehrenamtes erschwert.

 

Auf Nachfrage von Frau Henneböhl bestätigt der Bürgermeister, dass die geforderten 150 Stunden ehrenamtliche Tätigkeit auch in verschiedenen Vereinen oder Organisationen erbracht werden könnten.

 

 

Zu 5: Ehrenamt im Hilfs-/Rettungsdienst in Havixbeck

Hierzu erklärt Frau Böse, dass dieses Kriterium aufgrund des Umfangs der Tätigkeit und der damit verbundenen Gefahren für Leib und Leben höher gewichtet wurde als andere ehrenamtliche Tätigkeiten

 

 

Zu 6: Ehrenamtliche Tätigkeiten außerhalb von Havixbeck

Auf Nachfrage von Herrn Ahlers, ob eine Gewichtung mit vier Punkten nicht zu hoch sei, erklärt der Bürgermeister, dass bei Personen, die ein Ehrenamt in einer Hilfs- oder Rettungsorganisation an einem anderen Ort ausgeübt haben und dann nach Havixbeck zuziehen anzunehmen ist, dass sie sich auch in Havixbeck entsprechend engagieren werden.

 

 

Zu 7: Bewerber, die noch kein Wohneigentum haben

 

Hierzu wurden keine Einwände oder Anregungen vorgetragen

 

 

B. Kinder & Schule

 

Zu 1 und 2 wurden keine Anregungen formuliert

 

Zu 3: Kinder, die in Havixbeck zur Schule gehen oder einen Kita-Platz haben

 

Hierzu meldet sich Frau Schulte-Schleithoff, die im Namen des Gemeindeelternrates digital zugeschaltet ist und führt aus, dass es auch Kinder mit besonderem Förderbedarf gebe, die mangels Förderschule keine Möglichkeit hätten in Havixbeck zur Schule zu gehen.

Frau Schäpers ergänzt, dass auch das Kriterium eines Kita-Platzes kritisch zu sehen sei, denn daraus könnten Nachteile für diejenigen Eltern entstehen, die das Angebot einer Betriebskita ihres Arbeitgebers in Anspruch nehmen würden.

 

 

Zum Abschnitt C. Behinderungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen gab es keine Äußerungen.

 

 

Kapitel IV (Bewerberauswahl)

 

Frau Böse erklärt, dass das Thema Basispreis für den nicht öffentlichen Teil vorgesehen sei im Rahmen dessen auch über Ermäßigungen bzw. Erhöhungen beraten werden könne.

 

 

Kapitel V (Bauverpflichtung)

Hintergrund dieser Vorgabe sei, wie Frau Böse erläutert, die Erfahrung aus der Vergangenheit, dass Grundstücke erworben worden wären, allerdings nach vielen Jahren immer noch nicht bebaut wurden.  

 

Frau Schäpers beendet den Tagesordnungspunkt, dass die genannten Bedenken an den HFA und zur Beratung innerhalb der Fraktionen weitergegeben werden. Wichtig sei festzuhalten, dass es sich zunächst ausschließlich um Vergabekriterien im Verfahren des Plangebietes Habichtsbach III handle.

 

Es erfolgt keine Beschlussfassung, diese wird an den HFA bzw. Gemeinderat verwiesen. 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: