Es liegt eine schriftliche Anfrage der CDU-Fraktion zum Thema Vergabekriterien für gemeindliche Grundstücke vor.

 

Die Anfrage ist als Anlage 1zum Protokoll im Ratsinformationssystem (nur online) eingestellt.

 

Der Bürgermeister bittet um Verständnis, dass aufgrund der kurzfristigen Anfrage keine schriftliche Beantwortung erfolgen konnte und führt mündlich zur den einzelnen Fragen wie folgt aus (Antworten in kursiv dargestellt):

 

Frage 1: Ist das Einkommen (allein) das richtige soziale Auswahlkriterium? Was ist mit dem sonstigen Vermögen (Ersparnisse, Bausparvertrag, Erbschaft, sonstige vermögenswerte Ansprüche)?

 

Das Einkommen stellt nicht das alleinige Kriterium dar, vielmehr erfolgt darüber die Zuordnung zu den Bewerbergruppen. Sonstiges Vermögen wird nicht berücksichtigt.

 

 

Frage 2: Von welcher Refinanzierungseinnahme geht die Verwaltung aus? Wie viel will sie für alle Grundstücksverkäufe einnehmen? Welche Kalkulationsgrundlagen hat sie dafür angelegt?

 

Aufgrund des Vertrauensschutzes soll diese Fragestellung nicht im öffentlichen Teil der Sitzung erörtert werden.

 

 

Frage 3: Von welchen Realisierungskosten pro EFH/DH/RH geht die Verwaltung aus? Wird mit dem im nicht öffentlichen Teil vorgeschlagenen Grundstückspreisen plus der zu erwartenden hohen ökologischen Auflagen und Vorschriften nicht die Forderung nach „bezahlbarem Wohnraum“ unmöglich gemacht?

 

Der derzeit angenommene Kostenrahmen für ein EFH beträgt

für das Grundstück mit 500m² x 250 €/m²  = 125.000€

zzgl. Grunderwerbssteuer von 6,5 % und Notarkosten von 2,7 % = 11.500 €

zzgl. der Baukosten bei 150 m² Wohnfläche x 2.800 €/m² = 420.000 €

in Summe demnach: 556.500 €.

 

Die Annahmen beruhen auf Grundlage von Schätzungen und Erfahrungswerten, da Baukosten insgesamt schwer kalkulierbar sind.

 

Zu beachten ist hierbei die Möglichkeit der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude.

 

 

Frage 4: Was passiert mit den Grundstücken (Bewerbergruppe 1) die nicht vergeben werden? Wie lange wird gewartet, bis diese in Gruppe 2 zur Verfügung gestellt werden?

 

Es handelt sich um 36 Grundstücke, die in vier Durchläufen vergeben werden sollen und zwar im Wechsel je vier Grundstücke an Gruppe 1 und 2 und ein Grundstück an Gruppe 3. Wenn aus Gruppe 1 nicht alle Grundstücke vergeben werden können, erfolgt die Öffnung für die anderen Bewerbergruppen. Es wird zu gegebener Zeit ein Stichtag festgelegt, welcher rechtzeitig öffentlich bekanntgegeben wird.

 

 

Frage 5: Wer überprüft die Bewerbungen auf Richtigkeit der Aussagen usw.?

 

Die Verwaltung überprüft die Bewerbungen der aussichtsreichen Bewerber.

 

 

Frage 6: Welches Gremium oder wer vergibt die Grundstücke?

 

Geplant ist bisher, dass die die Verwaltung übernimmt. Alternativ kann aber auch die zentrale Vergabestelle in Lüdinghausen damit beauftragt werden, dadurch würden aber zusätzliche Kosten entstehen.

 

 

Frage 7: Wie wird gewährleistet, dass bei der Punktevergabe und –auswertung nicht die gleichen Verdächtigungen gegenüber der Gemeindeverwaltung aufkommen wie in der Vergangenheit?

 

Üblen Nachreden kann man leider nicht immer gänzlich vorbeugen. Wir sind aber überzeugt, dass aufgrund der Transparenz des Verfahrens und dem Verzicht auf ein Losverfahren keine Verdächtigungen entstehen dürften. Zudem erhalten die Bewerber Identifikationsnummern, welche in das Ranking überführt und im Anschluss so veröffentlicht werde. So ist auch für die einzelnen Bewerber ersichtlich, ob sie mit ihren Punkten korrekt eingestuft wurden. 

 

 

Frage 8: Wer überprüft aufgrund der zu Grunde gelegten Laufzeit von 10 Jahren kontinuierlich nach Vertragsabschluss ob nicht wieder verkauft wird usw.?

 

Es wird bei den Kaufverträgen eine Auflassungsvormerkung für die Gemeinde in Abt. II des Grundbuches der Käufer eingetragen.

 

 

Frage 9: Wer überprüft ob auch die geforderten Stunden z. B. bei den Hilfsorganisationen auch wirklich geleistet wurden/werden?

 

Es ist von der Verwaltung nicht nachprüfbar. Hier wird auf die Richtigkeit der Bescheinigungen der Institutionen vertraut.

 

 

Frage 10: Wie hoch ist der durchschnittliche Bruttolohn in Havixbeck? Von welchem durchschnittlichen Aufschlag auf den Basispreis pro m² können wir somit ausgehen?

 

Informationen zum durchschnittlichen Bruttolohn liefert die Übersicht von IT.NRW, welche der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt wird. Einkommensgrenzen sind der zur VO 044/2021 beigefügten Anlage 1 zu entnehmen. Das Maß der Aufschläge ist bewerberindividuell und hängt von weiteren Faktoren ab. In jedem Fall sind die in diesem Verfahren zu gewinnenden Erfahrungen interessant für kommende Vergabeprozesse.