Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Gebührenbedarfsberechnung für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung und der Synopse zur Neufassung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und beschließt nach Beratung den Erlass der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung in der neuen Fassung. Die kalkulierten Ansätze der Gebührenberechnung sind in den Haushaltsplan 2013 zu übernehmen.


Die Verwaltungsvorlage 137/2012 liegt vor.

Ausschuss für Umwelt, Feuerwehr, Denkmal und Friedhof vom 05.12.2012 TOP 10

 

Herr Krotoszynski merkt an, dass nach Änderung des Gebührenmaßstabes Familien mit einer Steigerung der Kosten rechnen müssen.

 

Herr Skirde äußert, dass dies nur für Familien mit einem hohen Wasserverbrauch gelte.