Die Verwaltungsvorlage 133/2012 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 29.11.2012 TOP 7

 

Zunächst wird seitens der Verwaltung ausführlich über die Beratungen der Sache im Bau- und Verkehrsausschuss am 29.11.2012 berichtet. Danach ist eine Beschlussempfehlung an den Gemeinderat nicht formuliert worden. Vielmehr wurde die Verwaltung gebeten, Alternativen hinsichtlich der Gestaltung der Außenhaut (z. B. Holz), der Höhe der zu erbringenden Eigenleistungen sowie der notwendigen Hallengröße zu untersuchen. Darüber hinaus sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Realisierung der Maßnahme vorbereitet werden.

 

Ergänzend führt Frau Böse folgendes aus:

 

Für die Planung von Einrichtungen für die Feuerwehr habe die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Empfehlungen erarbeitet, die der Vermeidung von Unfällen dienen. Sie erläutern die aktuell geltende DIN 14092, die entsprechend anzuwenden sei.

 

So ergebe sich aus den Ausführungen, dass die Stellplätze eine Breite von mindestens 4,5 m aufweisen müssen. Die benötigte Länge des Hallenteils richte sich nach der Fahrzeuglänge. Es könne davon ausgegangen werden, dass das Mannschaftstransportfahrzeug, im Falle eines Ersatzes eine Gesamtlänge von ca. 6 m haben werde. Ist das Fahrzeug unter 6 m lang, ergebe sich eine Hallenlänge von mindestens 8 m (Stellplatzgröße 1), ist es länger als 6 m, werde eine Hallenlänge von 10 m erforderlich (Stellplatzgröße 2). Den Erläuterungen des GUV sei allerdings zu entnehmen, dass bei einer vorausschauenden Planung die Anlage von Stellplätzen der Größe 1 vermieden werden solle. Hinsichtlich der Durchfahrtshöhe des Tores seien mindestens 3,50 m erforderlich.

 

Im rückwärtigen Bereich des geplanten Hallenteils solle separat die Einsatzkleidung der Feuerwehrangehörigen untergebracht werden. Dies sei aus Hygienegesichtspunkten erforderlich. Berücksichtige man den empfohlenen Flächenbedarf von 1,2 m² pro aktivem Feuerwehrangehörigen, so ergebe sich bei 20 aktiven Kräften des Löschzuges Hohenholte eine Gesamtfläche von 24 m². Unter Berücksichtigung eines 6 m breiten Anbaus ergebe sich hierdurch eine Raumtiefe von 4 m.

 

Zusammenfassend könne festgestellt werden, dass nach den DIN Regelungen und den Empfehlungen des GUV die Länge der Halle selbst bei Stellplatzgröße 1 zwölf m betragen müsse. Insofern sei die von Herrn Holtmann geplante Gebäudelänge als durchaus angemessen zu bezeichnen.

 

Gleichwohl werden die vom Bau- und Verkehrsausschuss formulierten Prüfaufträge durch die Verwaltung umgesetzt. Die weiteren Beratungen können in der 1. Sitzungsfolge im neuen Jahr erfolgen. Frau Böse schlägt daher vor, heute keinen Beschlussvorschlag zu formulieren.

 

Frau Leufgen bittet darum, bei der Überarbeitung der Pläne auch die Abstandsregelungen und alle geltenden Vorschriften zum Bau eines Feuerwehrhauses zu beachten. Unter Berücksichtigung des Aspektes Klimaschutz plädiere sie dafür, Holz bei der Gestaltung des Feuerwehrgerätehauses einzusetzen.

 

Frau Böse weist darauf hin, dass die Fassade aufgrund der Gestaltungsvorschriften des Bebauungsplanes weder mit Holz noch mit Metall gestaltet werden dürfe. Beide Alternativen werden seitens der Verwaltung jedoch untersucht. Eine Bebauungsplanänderung müsse eventuell herbeigeführt werden. Außerdem erläutert sie, dass noch Fragen zur Raumgestaltung geklärt werden müssen. Eine genaue Detailplanung stehe noch aus.

 

Es wird kein Beschlussvorschlag formuliert. Die Ausschussmitglieder sprechen sich dafür aus, nach Vorlage neuer Erkenntnisse in der nächsten Sitzungsperiode weiter zu beraten.