Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz, Mobilität, Energie und Nachhaltigkeit empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die im Haushaltsentwurf 2021 ausgewiesenen Ergebnisse unter Berücksichtigung der Abweichungen gemäß Beratungen am 02.03.2021 anzuerkennen und zu beschließen.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/026/2021 liegt vor.

 

In den Fraktionssitzungen konnten bereits im Vorfeld viele Fragen zum Haushalt geklärt werden.

 

Mit dem Protokoll sollen noch folgende Fragen beantwortet werden oder müssen als Auftrag abgearbeitet werden:

 

Herr Spüntrup fragt an, ob das im Produkt 1302 (Friedhofs- und Bestattungswesen) ausgewiesene Defizit dem sog. grünpolitischen Wert entspricht. Hierzu führt Frau Böse aus, dass das Defizit den gesamten Zuschussbedarf für den Friedhof darstelle. Bei der Gebührenkalkulation sei der grünpolitische Wert nur ein Bestandteil von vielen. Im Rahmen der letzten Gebührenanpassung wurde durch eine Erhöhung die Verbesserung des Kostendeckungsgrades angestrebt. Bei den Bestattungsgebühren tritt der Effekt aber erst zeitversetzt ein, weil die Gebühren, die ja einmal im Voraus für einen 25-jährigen Zeitraum erhoben werden, immer nur mit 1/25-tel bei den Erträgen pro Jahr berücksichtigt werden können. Die erhöhten Entgelte für die Friedhofshallennutzung haben jedoch unmittelbar zu einer Verringerung des Defizites beigetragen.

 

Die CDU stellt zum Produkt 1401 im Rahmen eines haushaltsbegleitenden Antrages die Einstellung von Mitteln i.H.v. 40.000,00 € für die Sanierung und ökologische Aufwertung der Gräfte in Hohenholte.

Es wird seitens Herr Spüntrup vorgeschlagen, die Gräfte Hohenholte in den Ortstermin des UA miteinzubeziehen und den Ansatz ggf. mit einem Sperrvermerk zu versehen. Diesen Vorschlag begrüßen alle Fraktionen.

Hinsichtlich der Bildung von Haushaltsansätzen bieten Frau Böse und Frau Holz an bis zum HFA einen entsprechenden Vorschlag zu erstellen.

Herr Spüntrup fragt außerdem, ob gewisse nicht verbrauchte Fördermittel übertragen werden könnten oder neue Fördermittel aquiriert werden könnten.

 

Antwort der Verwaltung/FB III:

Nach Schilderung des Sachverhaltes kommt die  Bezirksregierung Münster zu dem Ergebnis, das die Fördervoraussetzungen nicht gegeben sind.
Die Gräfte dient nicht dem Hochwasserschutz, somit scheidet dieser Förderzugang aus.

Die Gräfte ist kein Fließgewässer, somit scheidet der Förderzugang aus.

Unterhaltungsmaßnahmen werden grundsätzlich nicht gefördert.

Die Gemeinde muss die finanziellen Mittel zur Unterhaltung / Umgestaltung selbst im Produkt 1401 bereitstellen.

 

Seitens der Verwaltung wird bis zur Haupt- und Finanzausschusssitzung ein Vorschlag gemacht, an welcher Stelle (Produkt) die notwendigen Mittel zu veranschlagen sind. Bisher sind die Kosten für die Gräfte beim Produkt 1401 (Umweltschutz) enthalten. Es wird auch geprüft, ob die Mittel investiv oder konsumtiv zu veranschlagen sind.

 

Die CDU erklärt auf Nachfrage, dass ihre beiden haushaltsbegleitenden Anträge (als Anlagen 2 und 3 zum Protokoll im RIS eingestellt) damit als erledigt angesehen werden können.

 

Es erfolgt die Abstimmung.

 


Abstimmungsergebnis: