In Bezug auf die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Nottuln sowie der zukünftig bestehenden Umsatzsteuerverpflichtungen teilt die Verwaltung mit, dass sowohl der Bürgermeister der Gemeinde Nottuln, Herr Dr. Thönnes, als auch Herr Möltgen gegenseitig schriftlich erklärt haben, dass einmalig bis zum 30.06.2021 auf die Einhaltung einer Kündigungsfrist verzichtet wird. D.h., dass in Abweichung zu § 7 der Vereinbarung bis zum 30.06.2021 eine Kündigung zum Jahresende 2021 noch möglich ist, so dass in direkter Folge zur Haushaltsplanberatung eine intensive Beratung, ob die öffentlich-rechtliche Vereinbarung beibehalten werden soll, erfolgen kann.