Die Verwaltungsvorlage VO/005/2021 liegt vor.

 

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 19.01.2021 (vgl. TOP 3.1) liegt vor.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass der Vertrauensschutz für die Verabredungen mit Anwohnern aus Habichtsbach I und II weiterhin gelten solle, um die Verlässlichkeit von Politik und Verwaltung zu gewährleisten. Die Querung des Grabens A sei wichtig, erste Kostenermittlungen hätten ein Volumen von 80 bis 100 T€ ergeben. Die Gemeinde prüfe nun aber die Möglichkeiten, wie die Herstellung der Wegebeziehung mit einem “vertretbaren finanziellen Aufwand” umsetzbar sei.

Herr Wientges schlägt vor, dass im Rahmen der Haushaltsplanberatung ein finanzielles Limit festgelegt werden und damit dann weiter geplant werden könne.

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren eingehend die Möglichkeiten, auch die Fläche zwischen Habichtsbach I und II aufzuwerten, beispielsweise durch einen Naturspielplatz oder eine naturnahe Spielfläche, wie Herr Webering vorschlägt.

Es müsse, so Frau Schäpers, dringend mit den Anwohner*innen dort gesprochen werden, viele Rückmeldungen ließen auf eine große Unzufriedenheit schließen. Sie begrüßt die aus den Fraktionen hervorgebrachten Ideen zur naturnahen Neugestaltung.

 

Herr Dr. Höfener plädiert dafür, im Rat den Beschluss gemäß Vorlage zu fassen und gleichzeitig zu schauen, wie die schon vorhandene Fläche gestaltet werden könne. Dies schließe sich nicht gegenseitig aus. Außerdem seien, auch mit Verweis auf den Antrag der Grünen (Anlage 1 zur VO/005) ebenso dringlich der Bürgerpark und der Skaterpark aufzuwerten.

 

Frau Böse ergänzt, dass für Ertüchtigungsprojekte im Bürger- und Skaterpark gerade ein Förderungsantrag über LEADER konzipiert werde, der bis zum 15.02. gestellt werden muss.

 

Herr Wientges schlägt als Kompromisslösung vor, den Spielplatz in III auf jeden Fall auszuweisen, sollte sich möglicherweise doch kein Bedarf ergeben, könne man notfalls den Bebauungsplan nachträglich ändern.

Herr Wessels macht deutlich, dass man sich mit diesem Vorgehen alle Optionen offen hielte und noch keine Tatsachen schaffe.

Dieser Kompromissvorschlag wird insgesamt für gut befunden und die Fraktionen erklären, ihn in die Beratungen bis zum Rat einfließen zu lassen.

 

Herr Möltgen betont, dass auf jeden Fall ein Spielplatz in das Baugebiet Habichtsbach gehöre, die Entscheidung, wo dies geschehe, müsse auch im Rat in der kommenden Woche getroffen werden, da sonst mit großen zeitlichen Verzögerungen zu rechnen sei.

 

Anmerkung der Schriftführerin:

Es liegt ein Fragenkatalog der SPD-Fraktion mit Eingang vom 22.01.21 zu den Baugebieten  Habichtsbach II und III vor. Dieser ist - auch zur vorbereitenden Information der Ratsmitglieder für die Ratssitzung am 11.2. - als Anlage 3 zum Protokoll ins Ratsinformationssystem eingestellt und enthält die Antworten der Verwaltung.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: Die Abstimmung erfolgt im Rat am 11.02.2021.