Der Gemeinderat hat in der konstituierenden Ratssitzung am 05.11.2020 beschlossen, dass die Klassenräume der Schulen zunächst nicht flächendeckend mit Luftreinigern ausgestattet werden.

Der Gemeinderat hat zudem beschlossen, besondere Funktionalräume in den Schulen, in Abstimmung mit den Schulleitungen und für die Gremien- und Ratsarbeit mit Luftreinigern auszustatten. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden außerplanmäßig bereitgestellt.

 

Folgende Bedarfe wurden durch den Fachbereich III ermittelt:

 

-              AFG:                       3 Geräte

-              BGS:                       2 Geräte

-              KiTA:                      4 Geräte

-              Rathaus:               1 Gerät

                Summe:              10 Geräte.

 

Bei einem angebotenen Stückpreis von 2.452,80 € netto ergibt sich eine Gesamtsumme von 24.528,00 € netto (28.452,48 € brutto).

Hinzu kommen im laufenden Betrieb die Unterhaltungskosten wie zum Beispiel der Filterwechsel ca. 400 € brutto. Gemäß Herstellerangaben sind die Filter alle 6 Monate zu wechseln. Besondere Sicherheitsvorkehrungen seien nicht zu treffen, da Viren sich im Filterelement nicht vermehren können und nach 72 Stunden inaktiv werden, wenn sie keinen Wirt haben. Die Filter können also gemäß Aussage des Geräteherstellers gefahrlos nach drei Tagen Stillstandszeit gewechselt werden.

Die Geräte wurden aufgrund der hohen Nachfrage im Direktkauf bestellt und wurden am 01.12.2020 durch den Bauhof abgeholt und direkt zu den o.g. Standorten geliefert. Eine Einweisung erfolgte durch den Fachbereich III.

 

Die gewählten Geräte halten die notwendigen Kriterien ein:

-              Sechsfacher Luftwechsel pro Stunde: Bei einer Klassengröße von max. 70 m² ergibt das einen erforderlichen Volumenstrom von rund 1.100 m³/h. Das gewählte Gerät hat eine max. Luftleistung von 1.800 m³/h.

-              HEPA-Filter der Klasse H14: Das gewählte Gerät hat einen HEPA-H14 Filter integriert.

-              Geräuschemission max. 56 dB bei Nennleistung: Das gewählte Gerät hat eine Geräuschemission von 55 dB bei Nennleistung. Der Nennvolumenstrom ist 1.150 m³/h und damit ausreichend für den erforderlichen sechsfachen Luftwechsel.

Es gibt ein Förderprogramm für die Beschaffung der genannten Luftfilteranlagen. Zuwendungsfähig nach der Richtlinie ist die Beschaffung von Geräten für Räume, „die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine Raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) gelüftet werden können.“

Die Räumlichkeiten, für die die Geräte vorgesehen sind, haben alle Fensteröffnungen, jedoch im Vergleich zu den übrigen Räumen der Objekte vergleichsweise kleine freie Querschnitte. Durch die Lüftungsmöglichkeit fallen die Räume jedoch aus der Förderfähigkeit.

Die Luftreiniger sind mobil auf Rollen und können flexibel in den Gebäuden bewegt und gemäß dem aktuellen Bedarf genutzt werden.

 

Mit Bekanntgabe und Berichterstattung gilt der Antrag nunmehr auch unter Zustimmung der CDU als erledigt.