Die Verwaltungsvorlage 133/2012 liegt vor.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Ausschussvorsitzender Wilken Herrn Architekt Holtmann.

 

Herr Holtmann stellt anhand einer Skizze die Planung zur Erweitung des Feuerwehrgerätehauses vor. Aufgrund der knappen Haushaltsmittel könne kein an das ältere Hauptgebäude angepasster Anbau geplant werden. Daher habe er eine leichte Stahlkonstruktion in Sandwichbauweise mit einem dem Hauptgebäude ähnlichen Tor vorgesehen. Die farbliche Gestaltung der Fassade sei noch offen. Zwei Varianten – eine 10 m lange und eine 12,5m lange – seien untersucht worden.

 

Auf die Kostendifferenz der beiden Varianten angesprochen, verweist Herr Holtmann auf die Angaben in der Verwaltungsvorlage und erklärt, dass sich die Feuerwehr bereit erklärt habe, Eigenleistungen einzubringen, durch die Einsparungen erzielt werden können. Stahlkonstruktion, Außen- und Dachhaut, Fenster, Tor und Oberboden seien feste Auftragsbestandteile, da diese von Fachfirmen ausgeführt werden sollten, restliche Arbeiten könnten durch Eigenleistung erfolgen.

 

Auf Nachfrage, warum die Erweiterung nicht dem Haupthaus angepasst werde und welche Materialien verwendet werden sollen, antwortet Herr Holtmann, dass es seine Aufgabenstellung gewesen sei, eine Erweiterung zu planen, die mit geringen finanziellen Mitteln umzusetzen sei. Als Material habe er Hoesch Isobauwände vorgesehen. Diese seien etwa halb so teuer wie gemauerte Wände, Verblendung und Ziegel.

 

Frau von Hövel plädiert für eine Holzfassade. Diese könne gut angepasst werden und sei haltbarer. Herr Holtmann weist darauf hin, dass das Gebäude frostfrei gehalten werde müsse und dies bei einer Holzkonstruktion schwierig sei. Auf den Hinweis, dass auch Holzfassaden gedämmt werden können, antwortet Herr Holtmann, dass diese Variante schon untersucht worden sei, jedoch teuerer werde, als die vorgestellte Metallvariante.

 

Herr Wientges erklärt, dass Herr Holtmann beauftragt wurde, eine gestalterisch tragbare Lösung zu finden, die den engen Haushaltsmitteln angepasst sei.

 

Herr Böttcher bemerkt, dass zurzeit nur ein Bulli untergestellt werden müsse. Er halte daher die geplante 10m lange Variante für ausreichend. Nach dem derzeitigen Bebauungsplan seien jedoch sowohl die 10 als auch die 12,5m lange Variante außerhalb der Baugrenze. Herr Holtmann gibt an, dass die Baugrenzen im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens noch abgestimmt werden müssten, außerdem seien noch Gespräche mit Nachbarn zu führen.

 

Frau Böse führt aus, dass es vorerst darum gehe, ein politisches Votum zu erhalten, in welche Richtung weiter geplant werden solle.

 

Frau Trahe-Museler ist der Meinung, dass vor den Haushaltsplanberatungen 2013 nichts beschlossen werden solle.

 

Herr Wilken hält fest, dass noch einige Fragen offen sind:

 

-          Wie hoch sind die Kosten für eine Variante mit Holzfassade?

-          Welche Eigenleistungen können durch die Feuerwehr erbracht werden und wie wirken sich diese kostenmäßig aus?

-          Von der Feuerwehr ist seiner Kenntnis nach ein größerer Durchbruch vom alten zum neuen Gebäude gewünscht – anders als auf der gezeigten Skizze dargestellt. Ist dies der Verwaltung bekannt und bei den Planungen berücksichtigt worden?

-          Berücksichtigung des Themas bei der Haushaltsplanung 2013

 

Seitens der Verwaltung wird zugesagt, eine Verwaltungsvorlage zur nächsten Sitzungsfolge zu erstellen, eine Bebauungsplanänderung vorzubereiten und in den Haushaltsplanentwurf einen Ansatz einzustellen, über dessen Höhe nach Kostenschätzung noch zu beraten und entscheiden ist. Herr Wientges führt aus, dass die Bebauungsplanänderung dann alle gestalterischen Eventualitäten abdecken soll.

 

Herr Eilers hält die geplante Halle und das Tor für zu groß für den Wagen, der dort zurzeit untergestellt werden soll. Herr Holtmann antwortet, dass es nach Auskunft der Feuerwehr nicht ausgeschlossen sei, dass in Zukunft ein größerer Einsatzwagen angeschafft werden könnte. Dies sei bei den Planungen berücksichtigt worden.

 

Frau Böse gibt an, dass der Brandschutzbedarfsplan ein Tanklöschfahrzeug und einen Mannschaftswagen vorsieht. Wie der Bedarf in Zukunft aussehe, könne nicht gesagt werden. Gleichwohl sei nicht auszuschließen, dass zur Optimierung der Einsatzfähigkeit des Löschzuges Hohenholte ein größeres Fahrzeug erforderlich werden könnte.

 

Daraufhin stellt Herr Eilers den Antrag, aufgrund des Brandschutzbedarfsplanes ein kleineres Gebäude zu bauen.

 

Hiernach entsteht eine kurze Diskussion darüber, ob ein kleineres Gebäude aufgrund des jetzigen Bedarfs oder ein größeres Gebäude mit Blick auf die Zukunft gebaut werden solle.

 

Da sich der Löschzugführer aus Hohenholte, Herr Finnenkötter, im Zuhörerraum befindet, wird beschlossen, die Sitzung zu unterbrechen, um ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Er führt aus, dass nach den Informationen der gesetzlichen Unfallversicherung für die Planung und Gestaltung von Feuerwehrhäusern Vorschriften gelten, die zu beachten seien. Danach müsse man bei der Durchfahrtshöhe der Tore von mindestens 3,50 m ausgehen. Im Übrigen seien auch Angaben über die Mindestgröße der Stellplätze enthalten.

 

Nach Wiederaufnahme der Sitzung schlägt Herr Wilken schlägt vor, heute keinen Beschluss zu fassen und in der nächsten Sitzungsfolge unter Einbeziehung neuer Erkenntnisse weiter zu beraten.

 

Die Ausschussmitglieder sind hiermit einverstanden. Es wird kein Beschluss gefasst.