Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

1. Ratsmitgliedern, die am digitalen Ratsdienst teilnehmen, wird für die Anschaffung bzw. Nutzung von privaten Endgeräten ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 250 € zu Beginn einer jeden Wahlperiode zur Verfügung gestellt oder bei einer späteren Annahme eines Mandates anteilmäßig ausgezahlt.

 

2. Ausschussmitgliedern, die am digitalen Ratsdienst teilnehmen, wird für die Anschaffung bzw. Nutzung von privaten Endgeräten ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 125 € zu Beginn einer jeden Wahlperiode zur Verfügung gestellt oder bei einer späteren Annahme eines Mandates anteilmäßig ausgezahlt. Stellvertretende Sachkundige Bürger haben keinen Anspruch auf eine Bezuschussung.

 

Der zweckgebundene Zuschuss deckt alle Kosten für Beschaffung, Reparatur und Ausdrucke ab. Bei einer späteren Rückkehr zu papiergebundenen Sitzungsunterlagen oder Niederlegung des Mandats werden bereits ausgezahlte Beträge für noch nicht genutzte Zeiträume, gerechnet auf Monatsbasis, zurückgefordert.

 

Nach Beschlussfassung soll eine zeitnahe Auszahlung der Zuschüsse erfolgen.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/124/2020 liegt vor.


Abstimmungsergebnis: