Gibt es einen Baustopp an der Schützenstraße?

Steht dieser in Verbindung mit einem CDU-Kreistagsabgeordneten?

 

Antwort der Verwaltung:

Wie bereits unter TOP 4.6 berichtet, wird am 19.10.2020 ein Treffen mit der Kreisverwaltung stattfinden, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen, insbesondere um zu klären, welche Vorgehensweise erforderlich ist, um die bereits bewilligte 70 %ige Förderung für diese Maßnahme erhalten zu können. Im Weiteren ist der Kostenverteilungsschlüssel zwischen dem Kreis und der Gemeinde bei einer Umgestaltung der Schützenstraße zu klären.

Ferner ist zu prüfen, ob und wenn ja wie hoch die Anliegerbeiträge nach dem KAG sind.

 

Die Arbeiten der Gelsenwasser AG (Erneuerung der Wasserleitung) und der Gemeinde Havixbeck (Erneuerung der Hausanschlussleitungen und Umlegung einer Kanalhaltung) sind im dritten und letzten Bauabschnitt angekommen und werden fertiggestellt. Für diese Arbeiten wird es keinen Baustopp geben. Ob die Fahrbahnsanierung der K51 des Kreis Coesfeld in 2021 durchgeführt werden kann, kann aufgrund der verschiedenen Anträge und des damit einhergehenden Abstimmungsbedarf nicht prognostiziert werden.

 

 

Herr Messing fragt nach der Absenkung des Fuß- und Radweges auf der gegenüberliegenden Straßenseite in Höhe des Netto-Marktes, damit ein Queren zum Erreichen des Marktes vereinfacht wird.

 

Die Verwaltung wird den Sachverhalt prüfen und wenn möglich eine Lösung schaffen.

 

Herr Krotoszynski möchte noch wissen, wie weit sich die Gemeinde an den Kosten beteiligen müsse oder inwieweit es Anlieger- oder Kreissache sei.

 

Antwort der Verwaltung:

Die Frage der Kostenteilung ist sehr komplex und kann abschließend ohne ausreichende Datengrundlage und Planung nicht beantwortet werden.

Grundsätzlich sei die Fahrbahnsanierung eine Angelegenheit des Kreises.

Bei den Sanierungen/Unterhaltung der Geh- und Radwege muss zunächst die Zuständigkeit geprüft werden (Kreis/Gemeinde) und dann der Umfang der Maßnahme konkret festgelegt werden, bevor eine Aussage zur Kostenteilung getroffen werden kann. Grundsätzlich kann es sein, dass sich auch die Anlieger an den Kosten für bestimmte Maßnahmen im Rahmen des KAG beteiligen müssen.