Es liegt eine Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW (Bürgerantrag) der “Jungen Hohenholter Bürger” vom 03.09.2020 zur Entwicklung von weiteren Bauflächen im Ortsteil Hohenholte vor. Dem Antrag ist eine Unterschriftenliste mit 26 Unterschriften beigefügt. Darin beantragen die Unterzeichner und Unterzeichnerinnen des Schreibens die Ausweisung von preisgünstigen Baugrundstücken im Ortsteil Hohenholte.

Der Antrag wird dem Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung, dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Gemeinderat zugewiesen und ist als Anlage 3 zum Protokoll im Ratsinformationssystem (nur online) eingestellt.