Es liegt eine schriftliche Anfrage des RM Hubertus Spüntrup vor:

 

Guten Tag Herr Gromöller,

Da ich mich im HFA am 30.09.2020 vertreten lasse, stelle ich hiermit gem.§17 Abs. 1 GeschO unter TOP 4 folgende Anfrage mit der Bitte um Beantwortung im Protokoll:

 

Der gemeindeeigene Wertstoffhof wird durch die Firma Remondis betrieben.

Der angelieferte Müll bzw. Sondermüll ist dort durch den Betreiber unter Brücksichtigung des Umweltschutzes fachgerecht zwischenzulagern.

Zuletzt ist Bürgern mehrfach aufgefallen, dass angelieferte  Leuchtstoffröhren nicht fachgerecht in einem offenen Behälter gelagert werden.

 

Welche Maßnahmen hat der Bürgermeister im Rahmen der Überprüfung gegenüber dem Betreiber erlassen, um Abhilfe zu schaffen?

 

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Spüntrup”

 

 

Antwort der Verwaltung:

Leuchtstoffröhren unterliegen seit einigen Jahren dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und gehören zur Sammelgruppe 3 dieses Gesetzes. 

Nach der Produktverantwortlichkeit der Hersteller sind die Kommunen verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus Privathaushalten an Sammelstellen entgegenzunehmen. Diese Sammelstellen sind  in vielen Orten, u.a. auch in Havixbeck, an den Wertstoffhöfen.

Bis Anfang diesen Jahres wurden Produkte der Sammelgruppe 3  in offenen Boxen auf dem Gelände des Wertstoffhofes gesammelt und bis zum Abtransport gelagert. Nach Vorgaben zum Witterungsschutz aus dem ElektroG ist diese Art der Lagerung aus Witterungsgründen nun nicht mehr zulässig.

Auf dem Hofgelände gibt es als Überdachung lediglich einen Bürocontainer sowie einen Container, der als Fundgrube genutzt wird. Die Unterbringung der Leuchtstoffröhren im Bürocontainer scheidet u.a. aus Arbeitsschutzgründen zur Lagerung von Abfällen aus, so dass z.Z.  lediglich der Fundgrubencontainer eine Überdachung für Abfallstoffe darstellt. Produkte der Sammelgruppe 3 werden daher seit einigen Monaten in der Fundgrube gelagert, so dass diese ihrem eigentlichen Zweck, dem Tausch von gut erhaltenen Dingen, kaum mehr zur Verfügung steht.