Sitzung: 30.09.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Es liegt eine schriftliche Anfrage des RM Hubertus Spüntrup vor:
“Guten Tag Herr
Gromöller,
Da ich mich im HFA am
30.09.2020 vertreten lasse, stelle ich hiermit gem.§17 Abs. 1 GeschO unter TOP
4 folgende Anfrage mit der Bitte um Beantwortung im Protokoll:
Der gemeindeeigene
Wertstoffhof wird durch die Firma Remondis betrieben.
Der angelieferte Müll
bzw. Sondermüll ist dort durch den Betreiber unter Brücksichtigung des
Umweltschutzes fachgerecht zwischenzulagern.
Zuletzt ist Bürgern
mehrfach aufgefallen, dass angelieferte
Leuchtstoffröhren nicht fachgerecht in einem offenen Behälter gelagert
werden.
Welche Maßnahmen hat
der Bürgermeister im Rahmen der Überprüfung gegenüber dem Betreiber erlassen,
um Abhilfe zu schaffen?
Mit freundlichen
Grüßen
Hubertus Spüntrup”
Antwort der Verwaltung:
Leuchtstoffröhren
unterliegen seit einigen Jahren dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG) und gehören zur Sammelgruppe 3 dieses Gesetzes.
Nach der
Produktverantwortlichkeit der Hersteller sind die Kommunen verpflichtet,
Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus Privathaushalten an Sammelstellen
entgegenzunehmen. Diese Sammelstellen sind
in vielen Orten, u.a. auch in Havixbeck, an den Wertstoffhöfen.
Bis Anfang diesen
Jahres wurden Produkte der Sammelgruppe 3
in offenen Boxen auf dem Gelände des Wertstoffhofes gesammelt und bis
zum Abtransport gelagert. Nach Vorgaben zum Witterungsschutz aus dem ElektroG
ist diese Art der Lagerung aus Witterungsgründen nun nicht mehr zulässig.
Auf dem Hofgelände
gibt es als Überdachung lediglich einen Bürocontainer sowie einen Container,
der als Fundgrube genutzt wird. Die Unterbringung der Leuchtstoffröhren im
Bürocontainer scheidet u.a. aus Arbeitsschutzgründen zur Lagerung von Abfällen
aus, so dass z.Z. lediglich der
Fundgrubencontainer eine Überdachung für Abfallstoffe darstellt. Produkte der
Sammelgruppe 3 werden daher seit einigen Monaten in der Fundgrube gelagert, so
dass diese ihrem eigentlichen Zweck, dem Tausch von gut erhaltenen Dingen, kaum
mehr zur Verfügung steht.