Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt nach Beratung die Aufstellung des Bebauungsplanes zur 8. Änderung des Bebauungsplanes „Flothfeld II“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB, entsprechend dem der VO/80/2020 als Anlage 1 beigefügten Planentwurf.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat, den Planentwurf mit Begründung für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB, um der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Träger öffentlicher Belange sind nicht berührt. 

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/080/2020 liegt vor.

Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung vom 17.09.2020, TOP 12.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: