Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

 

  1. Der Rat der Gemeinde Havixbeck beauftragt die Verwaltung geeignete Maßnahmen zur Eindämmung der Verunreinigungen von Grün- und Gehwegflächen durch Hundekot vorzunehmen, und zwar durch ein erweitertes Angebot zur Ausgabe von Hundekotbeuteln. Die Verwaltung möge nach Ablauf eines ¾ Jahres einen Erfahrungsbericht geben.

                Ein geplanter Standort wird reduziert und stattdessen wird an den Märkten eine Ausgabe von Hundekotbeuteln erfolgen.



  1. Der Rat der Gemeinde Havixbeck stellt fest, dass die aufgrund der bestehenden ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (ObVO) geltenden Pflichten der Hundehalter bzw. –führer zur Anleinpflicht und der Pflicht zur Beseitigung von Hundekot pp. z.Zt. lediglich stichprobenartig überwacht werden können.


 

  1. Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Hundesteuersatzung der Gemeinde dahingehend zu ändern, dass die Steuerbefreiung gem. § 3 Abs. 2 der Satzung auch für Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde gilt, und zwar entsprechend der als Anlage 4 dem Protokoll der Haupt- und Finanzausschusssitzung beigefügten Fassung.

 

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/079/2020 liegt vor.

Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof vom 16.09.2020, TOP 13.

Haupt- und Finanzausschuss vom 30.09.2020, TOP 11.

 

 


Abstimmungsergebnis: