Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur Änderung des Bebauungsplanes Flothfeld V, und  zwar im Verfahren nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren. Die Umgrenzung des Plangebietes ist dem der Vorlage 077/2020 beigefügten Plan zu entnehmen und entspricht der bisherigen Plangebietsgrenze. Durch die Änderung soll die Erweiterung der bebaubaren Fläche in südlicher Richtung erfolgen. Da durch die vorgesehene Änderung weder Träger öffentlicher Belange noch Private berührt sind, kann auf eine gesonderte Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet werden.

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat den Änderungsplan zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Flothfeld V mit Begründung entsprechend dem der Vorlage 077/2020 beigefügten Plan als Satzung.

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/077/2020 liegt vor.

Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung am 17.09.2020, TOP 11.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: