Sitzung: 08.10.2020 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 24
Vorlage: VO/077/2020
Nach Beratung
ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die
Aufstellung eines Planes zur Änderung des Bebauungsplanes Flothfeld V, und zwar im Verfahren nach § 13 BauGB im
vereinfachten Verfahren. Die Umgrenzung des Plangebietes ist dem der Vorlage
077/2020 beigefügten Plan zu entnehmen und entspricht der bisherigen
Plangebietsgrenze. Durch die Änderung soll die Erweiterung der bebaubaren
Fläche in südlicher Richtung erfolgen. Da durch die vorgesehene Änderung weder
Träger öffentlicher Belange noch Private berührt sind, kann auf eine gesonderte
Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet werden.
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat den
Änderungsplan zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Flothfeld V mit
Begründung entsprechend dem der Vorlage 077/2020 beigefügten Plan als Satzung.
Die Verwaltungsvorlage VO/077/2020 liegt vor.
Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung am 17.09.2020, TOP 11.
Abstimmungsergebnis: