Nach Beratung ergeht folgender Beschluss gemäß Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, seinen in der Sitzung am 07.12.2017 gefassten und im Amtsblatt der Gemeinde Havixbeck am 14.12.2017 veröffentlichten Aufstellungsbeschluss zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzuheben. Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat die Aufstellung eines Planes zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck. Das Änderungsgebiet ist in der Anlage 3 zur VO/067/2020 umrandet dargestellt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Planentwurf mit Begründung ist zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und den Nachbargemeinden sowie Trägern öffentlicher Belange ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, seinen in der Sitzung am 07.12.2017 gefassten und im Amtsblatt der Gemeinde Havixbeck am 14.12.2017 veröffentlichten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet südlich der Schützenstraße“ aufzuheben Der Gemeinderat beschließt ferner die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet südlich der Schützenstraße“, und zwar im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck. Das Plangebiet ist in dem der VO/067/2020 als Anlage 1 beigefügten Plan umrandet dargestellt.

Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat, den Planentwurf mit Begründung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und den Nachbargemeinden sowie Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in der Phase der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung Möglichkeiten für eine klimagerechte Ausgestaltung des Gewerbegebietes zu erarbeiten, wobei auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt werden sollen.

 

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/067/2020 liegt vor.

Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung vom 17.09.2020, TOP 8.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Redaktioneller Hinweis:

Im ursprünglichen Beschlusstext der VO/067/2020 wurden versehentlich die beiden Anlagennumerierungen vertauscht. Anlage 1 gibt aber das Änderungsgebiet des Bebauungsplanes wieder; Anlage 3 gibt das Änderungsgebiet des Flächennutzungsplanes wieder.

Der zuvor wiedergegebene Beschlusstext enthält die korrekte Anlagenbezeichnung und wurde insofern redaktionell korrigiert.