Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Enthaltungen: 2

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur erfolgten Offenlage zur Kenntnis und beschließt unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange untereinander und gegeneinander entsprechend den vorlaufend erfolgten Einzelbeschlüssen zu den Ordnungsnummern 4, 7 und 9 den Bebauungsplan „Baugebiet Masbeck Teil 1“ mit dazugehöriger Begründung als Satzung, und zwar in der Fassung der als Anlage 1 und 2 der VO/062/2020 beigefügten Entwürfe.

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass durch eine Umsetzung der Planung ein Biotopwertdefizit in Höhe von 14.417 Punkten entsteht. Durch das gewählte Planverfahren ist ein gesonderter Ausgleich dieses Eingriffes nicht erforderlich.

 

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/062/2020 liegt vor.

Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung vom 17.09.2020, TOP 9.

 

Herr Dr. Höfener beantragt die Erweiterung des Beschlusstextes um den Zusatz

 “Der Ausgleich soll in diesem Umfang zeitnah erfolgen” und erläutert sein Anliegen nochmals kurz.

 

Abstimmungsergebnis:

abgelehnt: Nein: 12; Ja: 11; Enthaltung: 1.

 

 

Danach wird in cumulo über den Beschlussvorschlag zu lfd. Nr. 1, 2 und 3 (Ordnungsnummern 4, 7 und 9) abgestimmt:

 

Lfd. Nr. 1:

 

Der Hinweis, dass keine Maßnahmen erforderlich sind, da keine in den Luftbildern erkennbare Belastung vorliegt, wird zur Kenntnis genommen.

In der Planzeichnung wird der Hinweis zu den Kampfmitteln dahingehend angepasst, dass die Gemeinde Havixbeck als örtliche Ordnungsbehörde oder die Polizei zu verständigen ist, soweit bei der Durchführung der Bauvorhaben der Erdaushub außergewöhnlich verfärbt ist oder verdächtige Gegenstände beobachtet werden.

 

 

Lfd. Nr 2:

 

Der Hinweis auf die im Plangebiet vorkommenden „besonders schutzwürdigen Böden” (Pseudogley-Parabraunerden und Parabraunerden) wird zur Kenntnis genommen.

Die Bedenken, dass in der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan bisher keine ausreichenden Aussagen zu den Bodenschutzbelangen getroffen werden, werden zur Kenntnis genommen.

Im Innenbereich der Gemeinde Havixbeck steht derzeit keine adäquate Fläche zur Verfügung, die hinsichtlich ihrer Größe und ihrer Lage geeignet ist, um die o.g. Planungsabsichten der Gemeinde umsetzen zu können. Damit kurzfristig insbesondere die dringend erforderlichen Betreuungsplätze zur Verfügung gestellt werden können, wird daher eine kleinräumige Außenbereichsfläche, die aktuell einer landwirtschaftlichen Nutzung unterliegt, überplant.

Vor dem Hintergrund, dass dem Gemeindegebiet von Havixbeck großflächig besonders schutzwürdige Böden unterliegen, ist eine Beanspruchung schutzwürdiger Böden vor allem in Siedlungsnähe bei der Neuausweisung von Bauflächen unvermeidbar.

Die Flächeninanspruchnahme wird auf ein notwendiges bzw. städtebaulich sinnvolles Maß reduziert. Vor dem Hintergrund eines sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden, wird im Süden des Plangebietes die Realisierung von Mehrfamilienhäusern angestrebt. Die Begründung zum Bebauungsplan wird um die Dar-stellung der Wohnsituation bzw. des Bedarfs an neuer Wohnbaufläche in der Gemeinde Havixbeck sowie um den Punkt „Bodenschutz“ ergänzt.

Der Hinweis der Unteren Naturschutzbehörde wird zur Kenntnis genommen. Ein entsprechen- der Antrag nebst Begründung wird seitens der Gemeinde Havixbeck bei der Unteren Naturschutzbehörde gestellt.

Der Hinweis (des Aufgabenbereiches Oberflächengewässer) wird zur Kenntnis genommen.

Der Hinweis (des Aufgabenbereiches Niederschlagswasserbeseitigung) wird zur Kenntnis genommen. Hinsichtlich des im Plangebiet anfallenden Niederschlagswassers werden zunächst temporäre Maßnahmen für eine Rückhaltung bzw. eine gedrosselte Ableitung in den Schlautbach vorgesehen. Im Zuge der mittelfristig vorgesehenen Entwicklung von Wohnbauflächen auf der westlich angrenzenden Fläche wird ein Entwässerungskonzept für die Ableitung des Oberflächenwassers für das gesamte Gebiet – inklusive des vorliegenden Plangebietes – erstellt.

Das Entwässerungskonzept wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens konkretisiert und mit dem Kreis Coesfeld abgestimmt.

Der Anregung, unter "Art der baulichen Nutzung", Allgemeines Wohngebiet die Nr. der zugehörigen textlichen Festsetzung zu benennen, wird gefolgt. Die Legende wird redaktionell angepasst.

Der Anregung, unter "Maß der baulichen Nutzung" die Nr. der zugehörigen textlichen Festsetzung zur maximalen Baukörperhöhe zu benennen, wird nicht gefolgt. Im Bebauungsplan wird auf die Festsetzung einer maximalen Baukörperhöhe verzichtet Die Höhenentwicklung im Plan-gebiet wird durch die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse definiert.

Die Legende wird redaktionell angepasst. Die Angabe „maximale Baukörperhöhe“ wird entfernt.

Der Anregung, die Baugrenzen zu vermaßen wird gefolgt. Die Planzeichnung wird entsprechende redaktionell ergänzt.

Der Hinweis (der Brandschutzdienststelle) wird zur Kenntnis genommen.

Die erforderliche Löschwassermenge kann über die Trinkwasserleitung in der Münsterstraße zur Verfügung gestellt werden. Ein entsprechender Hinweis wird in der Begründung ergänzt.

 

 

Lfd. Nr 3 (Ordnungsziffer 9):

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

In die Begründung wird ein Hinweis auf den kulturlandschaftlichen Fachbeitrag zum Regionalplan Münsterland aufgenommen.

Der Anregung, ein denkmalpflegerisches Fachgutachten zu erstellen, um den Eingriff der Wohnbebauung u.a. auf das Haus Havixbeck mit Kapelle, die Wassermühle Heddergott sowie die historische Kulturlandschaft beurteilen zu können, wird im Rahmen des vorliegenden kleinflächigen Planverfahrens nicht gefolgt. Da sich zwischen dem Plangebiet und dem Haus Havixbeck eine Waldfläche befindet, liegt keine Sichtbeziehung vor, die durch die Umsetzung der Planung gestört werden könnte.

Bei der mittelfristigen Überplanung der gesamten Fläche zwischen der „Münsterstraße“ im Osten, der L 550 im Süden und Westen und dem Schlautbach im Norden wird der kulturlandschaftliche Fachbeitrag zum Regionalplan Münsterland mit in die Planungsüberlegungen einbezogen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen; Ja: 22; Enthaltungen: 2.

 

 

Abschließend wird über den vollständigen Beschlusstext gemäß VO/062/2020 abgestimmt:

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: