Sitzung: 08.10.2020 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 24
Vorlage: VO/060/2020
Nach Beratung
ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Bebauungsplanes „2. Erweiterung
Wohnpark Habichtsbach“ gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der Anlage 1 der Verwaltungsvorlage
Nr. VO/060/2020 umrandet dargestellt. Der Planentwurf ist Bestandteil des
Beschlusses.
Des Weiteren beschließt der Gemeinderat,
dass der Planentwurf zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie zur Unterrichtung der
Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. der §§ 3 Abs. 1 und 4
Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen ist.
Bis zur Offenlage
möge der Planer zur verstärkten Berücksichtigung ökologischer Belange bei der
Gestaltung der Baukörper und Grundstücke Vorschläge erarbeiten. Darüber hinaus
soll die Verwaltung prüfen, inwiefern eine Umwandlung der Grünfläche zwischen
Habichtsbach I und II in eine Spielplatzfläche und eine Anbindung/Verbindung
über den Graben A möglich ist.
Der Arbeitskreis
Ortsentwicklung ist in diesem Zusammenhang rechtzeitig mit einzubeziehen.
Die Verwaltungsvorlage VO/060/2020 liegt vor.
Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung vom 17.09.2020, TOP 7.
Nach kurzer Aussprache wird auf Bitten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Beschlusstext um den letzten Satz (Einbeziehung des AK Ortsentwicklung bei den Punkten ökologischer Bauweise, Klimaschutz und Spielfläche) erweitert und darüber abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: