Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Bebauungsplanes „2. Erweiterung Wohnpark Habichtsbach“ gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der Anlage 1 der Verwaltungsvorlage Nr. VO/060/2020 umrandet dargestellt. Der Planentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Des Weiteren beschließt der Gemeinderat, dass der Planentwurf zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie zur Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. der §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen ist.

 

Bis zur Offenlage möge der Planer zur verstärkten Berücksichtigung ökologischer Belange bei der Gestaltung der Baukörper und Grundstücke Vorschläge erarbeiten. Darüber hinaus soll die Verwaltung prüfen, inwiefern eine Umwandlung der Grünfläche zwischen Habichtsbach I und II in eine Spielplatzfläche und eine Anbindung/Verbindung über den Graben A möglich ist.

Der Arbeitskreis Ortsentwicklung ist in diesem Zusammenhang rechtzeitig mit einzubeziehen.

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/060/2020 liegt vor.

Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung vom 17.09.2020, TOP 7.

 

Nach kurzer Aussprache wird auf Bitten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Beschlusstext um den letzten Satz (Einbeziehung des AK Ortsentwicklung bei den Punkten ökologischer Bauweise, Klimaschutz und Spielfläche) erweitert und darüber abgestimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis: