Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Bürgerantrag wird abgelehnt und der Gemeinderat beschließt den Interessentenweg Masbecker Heide zwischen Masbeck 28 und der L 581 / Haus Füsting weiterhin im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu kontrollieren und die sich daraus ergebenen Verkehrssicherungsmaßnahmen durchzuführen.

 

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/056/2020 liegt vor.

Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung vom 17.09.2020, TOP 14.

Haupt- und Finanzausschuss vom 30.09.2020, TOP 10.

 

 


Abstimmungsergebnis: