Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 3

Der Gemeinderat nimmt die Planungen des Büros Wolters Partner zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, folgendes zu veranlassen:

 

1.      Kurzfristige Durchführung einer Sondersitzung des Bau- und Verkehrsausschusses zwecks Klärung offener Fragen zur Funktion und Gestaltung, zum Material, zur Konstruktion und zu den Baukosten .

2.      Beauftragung des Architekten zur energetischen Sanierung des Rathauses sowie der Maßnahmen zur Barrierefreiheit, sofern fassadenrelevant für die Leistungsphasen 1 - 3

3.      Die Maßnahmen zur Barrierefreiheit sind in den nächsten Sitzungen zu beraten und zu entscheiden. Bis dahin hat die Verwaltung zu klären, ob Fördermittel z.B. nach dem Leader-Programm in Anspruch genommen werden können.

4.      Ein Terminablaufplan ist kurzfristig vorzulegen.

5.      Von der weiteren Planung eines Anbaus am Rathaus ist z.Zt. abzusehen. Ebenso wird z.Zt. auf eine Überplanung des 3. Obergeschosses des Rathauses (Rathaussaal) verzichtet.

 

Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen


Die Verwaltungsvorlage 24/2010 liegt vor, ferner die Ergänzung zur Verwaltungsvorlage 32/2010.

Bau- und Verkehrsausschuss, 11.03.2010, Top, 7,

Haupt- und Finanzausschuss, 25.03.2010, Top 7.

Es liegt ebenso eine Tischvorlage der CDU-Fraktion (Anlage 5 des Protokolls) vom 25.03.2010 mit dem Inhalt eines Beschlussvorschlages (s.u.) vor.

 

RM Fohrmann beantragt für die FDP-Fraktion, die Sanierung des Rathauses auf die Fördersumme aus dem Konjunkturpaket II mit 626.000 Euro zu begrenzen.

Der Planer soll die Sanierung mit dieser Summe möglich machen und entsprechend beauftragt werden.

 

Der Bürgermeister hält es für erforderlich, in der heutigen Ratssitzung eine Grundsatzentscheidung für die Rathaussanierung zu fällen und im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung den Architekten dahingehend zu beauftragen.

Ebenso sei das Rathaus ein bereits bestehendes Gebäude, das nur langfristig erhalten werden kann, wenn Bauunterhaltungsmaßnahmen getroffen werden. Diese seien schwer zu begrenzen durch einen kostenmäßigen Betrag. Bei der Art der Sanierung sei besonders die exponierte Lage des Gebäudes im Ortskern und die funktionale Bedeutung zu berücksichtigen. Der Bürgermeister plädiert dafür, zwar maßvoll zu agieren, aber doch über dieses Thema heute zu beschließen, da sonst eine fristgerechte Realisierung der Sanierung mit Mitteln des Konjunkturpaketes II nur noch schwer möglich erscheint.

Es sollten heute auch die fassadenrelevanten Dinge hinsichtlich der Planung beschlossen werden. Dazu gehören sämtliche Gebäudeöffnungen. Diese wiederum hängen ganz entscheidend mit den geplanten Maßnahmen zur Barrierefreiheit zusammen. Nur so kann erreicht werden, dass für die Sondersitzung des Bau- und Verkehrsausschusses die notwendigen Grundlagen vorliegen, um eine endgültige Entscheidung über die Realisierung der Maßnahmen zur Barrierefreiheit treffen zu können.

RM Geschwinder schlägt daraufhin vor, den Architekten heute unter Ziffer 2 des CDU-Antrages mit den Leistungsphasen 1-3 zu beauftragen und die anderen Phasen zunächst zurückzustellen.

 

Der Bürgermeister lässt über folgende Anträge abstimmen:

 

1.                  Die Sanierung des Rathauses soll kostenmäßig auf die Fördersumme des Konjunkturpaketes II mit 626.000 Euro begrenzt werden. Der Planer soll die Sanierung mit dieser Summe möglich machen und entsprechend beauftragt werden (FDP-Antrag)

 

Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen, 21 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen

 

Es wird zunächst über die Frage abgestimmt, ob überhaupt über den Antrag der CDU-Fraktion (Tischvorlage und Anlage 5 des Protokolls) abgestimmt werden soll.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 3 Enthaltungen

 

2.                  Abstimmung über den als Tischvorlage vorliegenden CDU-Antrag unter Berücksichtigung des Vorschlags von Herrn Geschwinder und der Anregung von Bürgermeister Gromöller (fett dargestellt):