Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

 

  1. Der Rat der Gemeinde Havixbeck beauftragt die Verwaltung geeigneter Maßnahmen zur Eindämmung der Verunreinigungen von Grün- und Gehwegflächen durch Hundekot vorzunehmen, und zwar durch ein erweitertes Angebot zur Ausgabe von Hundekotbeuteln. Die Verwaltung möge nach Ablauf eines ¾ Jahres einen Erfahrungsbericht geben.

                Ein geplanter Standort wird reduziert und stattdessen wird an den Märkten eine Ausgabe von Hundekotbeuteln erfolgen.



  1. Der Rat der Gemeinde Havixbeck stellt fest, dass  die aufgrund der bestehenden ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (ObVO) geltenden Pflichten der Hundehalter bzw. –führer zur Anleinpflicht und der Pflicht zur Beseitigung von Hundekot pp. z.Zt. lediglich stichprobenartig überwacht werden können.


 

  1. Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Hundesteuersatzung der Gemeinde dahingehend zu ändern, dass die Steuerbefreiung gem. § 3 Abs. 2 der Satzung auch für Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde gilt, und zwar entsprechend der als Anlage 3 dem Protokoll der Haupt- und Finanzausschusssitzung beigefügten Fassung.

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/079/2020 liegt vor.

Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof vom 16.09.2020, TOP 13.

 

Nach eingehender Diskussion wird Punkt 1 mit dem Zusatz abgestimmt, dass einer von fünf angedachten Standorten von Hundekotbeutelspendern zugunsten einer Ausgabe von Hundekotbeuteln an den Märkten reduziert wird.

 

Abstimmungsergebnis Punkt 1:

einstimmig; Ja: 12.

 

Danach erfolgt die Abstimmung zu Punkt 2:

 

Abstimmungsergebnis Punkt 2:

einstimmig, Ja: 12.

 

 

Im Rahmen der Abstimmung zu Punkt 3 erläutert Frau Böse, dass in Ergänzung der Ablehnung des Vorschlages der Verwaltung, dass die Hundesteuersatzung für Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde nicht geändert werden sollte, noch über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt werden müsste:

 

3. Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Hundesteuersatzung der Gemeinde dahingehend zu ändern, dass die Steuerbefreiung gem. § 3 Abs. 2 der Satzung auch für Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde gilt.

 

Es folgt eine kurze kontroverse Diskussion über die Frage, ob ein positiver Beschluss über Punkt 3 zur Folge haben könne, dass die Anzahl der Befreiungsfälle für Schutzhunde rapide ansteige.

Man verabredet, die Zahlen nach einem Jahr zu überprüfen und Herr Gromöller verliest die geplante Satzungsänderung, aus der sich auch ergibt, dass die Verwendung eines Hundes als Melde-, Sanitäts- oder Schutzhund in geeigneter Weise glaubhaft gemacht werden muss.

 

Der Text der 2. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Havixbeck vom 26.09.2001, zuletzt geändert durch Satzung vom 27.04.2015, ist dem Protokoll als Anlage 4 im Ratsinformationssystem (in Papierform und online) beigefügt.

 

 

Daraufhin erfolgt auch die Abstimmung über Punkt 3.

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig; Ja: 12.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: