Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

 

Der Gemeinderat beschließt die folgende Änderung der Zuständigkeitsordnung:

 

„ § 2 Bürgermeister

 II. Übertragene Zuständigkeiten

(1)    Soweit die folgenden Angelegenheiten nicht bereits als Geschäft der laufenden Verwaltung im Namen des Rates als auf den Bürgermeister übertragen gelten, wird der Bürgermeister vom Rat ermächtigt:

[…]

h) Auftragsvergaben im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bis zu einer Auftragssumme von 30.000,00 € vorzunehmen und auszuführen.
Gleiches gilt für die Zustimmung zur Überschreitung von Auftragssummen bis zu 20 % der Auftragssumme, maximal bis zu einem Betrag von 30.000,00 €. Alle darüber hinausgehenden Entscheidungen obliegen dem Gemeinderat.“

Die mit den Kommunen in der interkommunalen Zusammenarbeit erarbeitete Dienstanweisung für Vergaben nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis.

Die hiesige Vergabeordnung tritt außer Kraft.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/070/2020 liegt vor.


Abstimmungsergebnis: