Sitzung: 30.09.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 1
Vorlage: VO/070/2020
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beschließt die folgende
Änderung der Zuständigkeitsordnung:
„ § 2 Bürgermeister
II.
Übertragene Zuständigkeiten
(1)
Soweit die folgenden Angelegenheiten nicht
bereits als Geschäft der laufenden Verwaltung im Namen des Rates als auf den
Bürgermeister übertragen gelten, wird der Bürgermeister vom Rat ermächtigt:
[…]
h) Auftragsvergaben im Rahmen
der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bis zu einer Auftragssumme von
30.000,00 € vorzunehmen und auszuführen.
Gleiches gilt für die Zustimmung zur Überschreitung von Auftragssummen bis zu
20 % der Auftragssumme, maximal bis zu einem Betrag von 30.000,00 €. Alle
darüber hinausgehenden Entscheidungen obliegen dem Gemeinderat.“
Die mit den Kommunen in der interkommunalen
Zusammenarbeit erarbeitete Dienstanweisung für Vergaben nimmt der Gemeinderat
zur Kenntnis.
Die hiesige Vergabeordnung tritt außer
Kraft.
Die Verwaltungsvorlage VO/070/2020 liegt vor.
Abstimmungsergebnis: