Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

 

  1. Der Rat der Gemeinde Havixbeck beauftragt die Verwaltung geeignete Maßnahmen zur Eindämmung der Verunreinigungen von Grün- und Gehwegflächen durch Hundekot vorzunehmen, und zwar durch ein erweitertes Angebot zur Ausgabe von Hundekotbeuteln. Die Verwaltung möge nach Ablauf eines ¾ Jahres einen Erfahrungsbericht geben.



  1. Der Rat der Gemeinde Havixbeck stellt fest, dass  die aufgrund der bestehenden ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (ObVO) geltenden Pflichten der Hundehalter bzw. –führer zur Anleinpflicht und der Pflicht zur Beseitigung von Hundekot pp. z.Zt. lediglich stichprobenartig überwacht werden können.


 

  1. Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt nach Beratung, dem Antrag der CDU-Fraktion vom 27.02.2020 hinsichtlich des Beschlussvorschlages Nr. 3 nicht zu entsprechen und die Hundesteuersatzung demzufolge nicht zu ändern.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/079/2020 liegt vor.

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren die 3 Punkte des Beschlussvorschlages.

 

Frau Böse erläutert auf Nachfrage zu Punkt 3, dass es bereits auf Antrag Ermäßigungen für ca. 20 Fälle in Havixbeck gäbe. Lediglich die Stadt Münster befreie Hundehalter mit ausgebildeten Rettungshunden vollständig.

Herr Hense weist darauf hin, dass der Vorbehalt in der Satzung, einen Ermäßigungsantrag zu stellen, nicht ausreichend bekannt sei und wünscht sich dahingehend mehr Informationen der Hundehalter durch die Verwaltung.

Die Information der Öffentlichkeit könne, so Frau Böse, beispielsweise über die Presse hergestellt werden.

Laut Frau Wolters reduziere die Gemeinde Nottuln die Hundesteuer auf 50% für die Haltung von Rettungshunden. Da die Hundehalter der Suchhundestaffel des THW in Nottuln wohnten, könne man überlegen, in Havixbeck mit gutem Beispiel voran zugehen, da die Ausbildung für Rettungshunde sei sehr teuer und andere Kommunen in der Nachbarschaft evtl. dann nachziehen.

 

Auf Nachfrage von Frau Annas, die von anderen Fraktionen unterstützt wird, ob es auch kompostierbare Hundekotbeutel gäbe, sagt die Verwaltung zu, dies zu prüfen.

 

Frau Böse antwortet auf Nachfrage, dass es sich um normale Abfallbehälter handle, die die zu verknotenden Kotbeutel ohne Geruchsbelästigung aufnehmen könnten.

 

Herr Eikmeyer regt an, nicht nur über Ge- oder Verbote an Hundehalter heranzutreten, sondern auch über Angebote. So habe er die Anregung für die Einrichtung einer Hundewiese erhalten. Auf einer solchen Fläche können Hunde ohne Leinenpflicht, gleichwohl unter Aufsicht und bei einer Selbstverantwortung für die Reinigung bzw. Pflege der Wiese durch die Hundehalter*innen, frei laufen. Hierzu verweist er auf einen Artikel in den WN aus der Nachbargemeinde Nottuln.

 

Frau Böse sagt zu, dass die Gemeinde prüft, ob es dafür ein geeignetes Grundstück gibt  und wird die Antwort  in einer der nächsten Ausschusssitzungen geben.

 

Sodann erfolgt einzeln die Abstimmung zu den 3 Beschlussempfehlungen der Verwaltungsvorlage VO/079/2020.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Punkt 1:

einstimmig angenommen: Ja: 11

 

 

Punkt 2:

einstimmig angenommen: Ja: 10, Enthaltung: 1.

 

 

Punkt 3:

mehrheitlich abgelehnt: Nein: 9; Ja: 1; Enthaltung: 1.