Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Bebauungsplanes „2. Erweiterung Wohnpark Habichtsbach“ gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der Anlage 1 der Verwaltungsvorlage Nr. VO/060/2020 umrandet dargestellt. Der Planentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Des Weiteren beschließt der Gemeinderat, dass der Planentwurf zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie zur Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. der §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen ist.

 

Bis zur Offenlage möge der Planer zur verstärkten Berücksichtigung ökologischer Belange bei der Gestaltung der Baukörper und Grundstücke Vorschläge erarbeiten. Darüber hinaus soll die Verwaltung prüfen, inwiefern eine Umwandlung der Grünfläche zwischen Habichtsbach I und II in eine Spielplatzfläche und eine Anbindung/Verbindung über den Graben A möglich ist.

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/060/2020 liegt vor.

 

Frau Böse gibt eine kurze Erläuterung zur Vorlage. Man habe den Plan verschickt und nun eine Stellungnahme von Anwohnern erhalten, die sich zusätzlich einen Spielplatz wünschen. Herr Lang vom Büro WoltersPartner hat den Antrag geprüft und trägt anhand einer Power Point Präsentation zur geplanten “Erweiterung Wohnpark Habichtsbach” vor (Im RIS nur online als Anlage 1 eingestellt).

Ausführlich stellt er dabei die unterschiedlichen Gebäudetypologien vor, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeiten für Mehrfamilienhäuser (max. 7 WE) und die Möglichkeit der Errichtung von Flachdächern bzw. Satteldächern.

Zum Thema Schallschutz, so berichtet Herr Lang, folge noch ein Schallschutzgutachten, gleichwohl sei im Hinblick auf die Eröffnung von Planungsoptionen für die sog. Osttangente bereits eine Schallschutzmaßnahme parallel zur möglichen Trassenführung vorgesehen.

Gestalterisch orientieren sich die Pläne am Baugebiet Habichtsbach II, .Lediglich die Definition der Hauptfirstrichtung ist verändert worden, um die im Baugebiet Habichtsbach II damit verbundenen Definitionsschwierigkeiten zu vermeiden.

Im nördlichen Randbereich des Plangebietes stellt Herr Lang eine Option für eine Spielplatzfläche vor, die s. E. sukzessive entwickelt werden könnte.

 

Anschließend stellen die Ausschussmitglieder Fragen und diskutieren intensiv die angesprochenen Themenfelder.

 

Herr Gromöller gibt zu bedenken, dass ein großer Bedarf an Baugrundstücken vorhanden sei, daher würde er eher die Grünfläche zwischen Habichtsbach I und II als Standort für den Spielplatz befürworten. Alternativ könne man, da die Entwicklung der Osttangente noch nicht absehbar sei, auch dort zunächst einen Spielplatz errichten.

 

Frau Böse verweist auf die intensiven politischen Beratungen, nach denen die Grünfläche bewusst als Ort der Erholung eingeplant wurde, mit sparsamer Ausstattung (Rasen, Bank, Wipptierchen) und gerade nicht als Spielplatz. Ein Spielplatz dort würde außerdem eine Änderung des Bebauungsplanes Wohnpark Habichtsbach nach sich ziehen.

 

Herr Eilers schlägt vor, den Spielplatz am Hangwerfeld zu reaktivieren und über den Graben A die Anbindung zu den neuen Baugebieten zu verbessern.

 

Desweiteren wird die Frage diskutiert, inwieweit es ggfls. möglich wäre, auch von 7 auf 10 Wohneinheiten aufzustocken. Herr Lang rät dazu, zunächst die kleinere Festlegung zu wählen, eine Aufstockung auf 10 Wohneinheiten sei dann je nach Investor, Konzept und Bedarf z.B. nach kleineren/Senioren-Wohnungen möglich. Frau Böse ergänzt, dass dies über einen Dispens zu regeln sei.

 

Herr Overs bezieht sich auf das neue zu planende Baugebiet Münsterstraße und appelliert daran, auch bei Habichtsbach III Themen wie Energieeffizienz und Nachhaltigkeit zu berücksichtigen, wie z. B. die vermehrte Zulassung von Flachdächern für die bessere Nutzung von Solarenergie und die Berücksichtigung von Ladestationen für E-Mobilität.

Herr Lang weist darauf hin, dass das Bauland bereits jetzt eine hohe ökologische Wertigkeit ermögliche, da zum Beispiel ein großer Teil der Dächer nach Süden ausgerichtet sei. Vor einer Verpflichtung zu Photovoltaikanlagen warnt er. Die von den Bauwilligen einzuhaltenden Grenzwerte der Energieeinsparverordnung geben hierzu schon gute Rahmenbedingungen.

 

Herr Kleefisch weist darauf hin, dass für Photovoltaikanlagen ebenso wie für die Begrünung Flachdächer am sinnvollsten seien, auch hätten sie die beste Regenrückhalte-kapazität, daher solle keine Festlegung allein auf Satteldächer erfolgen. Er verweist darauf, dass die Einbringung des Regenwassers in die Kanalisation erst nach Ausschöpfung von möglichst viel Rückhaltekapazität im Plangebiet erfolgen solle.

 

Herr Lang antwortet, dass dies im Bebauungsplan kein Problem darstelle, dass das Thema aber in der Betrachtung auch auf Steingärten, Versiegelung von Zufahrten etc. erweitert werden müsse.

 

Man einigt sich auf Nachfrage von Herrn Albrecht darauf, dass die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung auf der Grundlage des vorgestellten Entwurfes durchgeführt werden solle. Zur Beschlussfassung über die Offenlage solle der Planer weitere Vorschläge für Festsetzungen zur Verbesserung ökologischer Standards und Nachhaltigkeit vorlegen.

Frau Böse fasst zusammen: Die Umwandlung der Grünfläche zwischen Habichtsbach I und II  in einen Kleinkinderspielplätz mit der Möglichkeit, den Graben A zu queren, um den Spielplatz im Hangwerfeld zu erreichen, muss auf Umsetzbarkeit durch die Verwaltung überprüft werden. Hierzu wird zu gegebener Zeit die Politik informiert. Desweiteren wird miteinander abgestimmt, dass die Festlegung der maximal zulässigen WE auf zunächst 7 WE erfolgt, mit der Option, dass der Rat mit eingebunden werde, wenn die Anzahl überschritten werden solle (kein einfaches Geschäft der Verwaltung).

 

Daraufhin wird der Beschlusstext um einen dritten Abschnitt ergänzt. Danach erfolgt die Abstimmung.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: