Sitzung: 08.03.2010 Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus, Denkmal und Kultur
Kann die Gemeindeverwaltung bei der Auftragsvergabe zur Erstellung des einheitlichen Erscheinungsbildes darauf achten, dass über das Leitbild hinaus kein Muster für die Entwicklung des Logos vorgegeben werden?
Antwort der Verwaltung:
Darauf zu achten wird zugesagt.