Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, den in der Sitzung des Rates am 25.06.2020 vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes „Baugebiet Masbeck, Teil 1“ mit der Variante, die sowohl die Erschließung mit einem Kreisverkehr als auch mit einer geteilten Fahrbahn flächenmäßig berücksichtigt, in einem Verfahren nach § 13 b BauGB öffentlich auszulegen und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Sinne des § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Bei der Bekanntmachung der Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass der Plan im Verfahren nach § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.

Die Verwaltung wird beauftragt, zum Satzungsbeschluss eine Eingriffsbilanzierung vorzulegen.

 


Die Verwaltungsvorlage VO/034/2020 liegt vor.

Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung vom 28.05.2020, TOP 8.

 

 

Per Mail bzw. Post wurden den Ratsmitgliedern am Freitag, 19.06.20 das noch fehlende städtebauliche Konzept zum Bebauungsplan Masbeck 1. Abschnitt (Kita)  in den beiden Erschließungsvarianten sowie ein Begründungsentwurf zugeschickt und in Session als weitere Anlagen zur VO 034/2020 hochgeladen.

In diesem Zusammenhang wies Frau Böse besonders auf Ziff. 4.1. hinsichtlich der Schutzbedürftigkeit der Lindenallee hin.

 

In der Ratssitzung werden ergänzend zu den Erschließungsvarianten Erläuterungen des beteiligten Verkehrsplanungsbüros Thomas + Bökamp gegeben, damit offene Fragen zur Verkehrssicherheit geklärt werden können. Dazu ist Herr Wiemann anwesend, der vom Bürgermeister begrüßt wird und einen Kurzvortrag hält. Der Vortrag ist als Power Point Präsentation als Anlage 9 zum Protokoll ins Ratsinformationssystem (nur online) eingestellt.

 

Herr Wiemann empfiehlt im vorliegenden Fall eindeutig die Variante der zweigeteilten Kreuzung, die in Zusammenarbeit mit Straßen NRW bereits an anderer Stelle umgesetzt worden ist. Ein Kreisverkehr mache letztlich dann vor allem Sinn, wenn sich vier oder fünf Arme mit ähnlichen Verkehrsströmen treffen oder wenn eine Verkehrsbremse gebraucht werde. Die zweigeteilte Kreuzung sei auch für LKWs gut geeignet, der Verkehr solle ja durch die Münsterstraße zügig ein- bzw. abgeleitet werden und nicht ständig bremsen und anfahren.

 

Es gehe etwas Fläche bei dieser Lösung verloren, das sei ein Nachteil, aber dafür würde eine Grünzone entstehen. Auch könne man erst die Fläche für die Kita in den Rahmenplan mit einbeziehen, die restliche Fläche zunächst begrünen und dann im Gesamtausbau weiterplanen.

 

Herr Wiemann antwortet anschließend auf Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Einen Rückstau gäbe es u.U. bei beiden Lösungen.

Es handele sich um keine Ausführungsplanung sondern um Vorüberlegungen, um weiter zukommen.

Trotz der zu erwartenden teer- und schadstoffhaltigen Materialien im Recyclingunterbau der Münsterstraße, die abgetragen und wieder eingebaut werden müssten, sei von etwa vergleichbaren Kosten bei beiden Lösungen auszugehen. Eine genauere Höhe der Kosten sei zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorhersagbar.

Die Vor- und Nachteile werden weiter erläutert, auch hinsichtlich der Verkehrssicherheit für Radfahrer, zum Teil mit Anhänger, Fußgänger und Kinder. Auch die Frage nach einem Zebrastreifen wird aufgeworfen.

Eine ausreichend große Mittelinsel solle auf jeden Fall jetzt ausgebildet werden, ggfls. kombiniert mit einem Zebrastreifen.

Herr Webering fasst zusammen, dass die Kita parzelliert werden solle und ein entsprechendes sicheres Provisorium ein wichtiges erstes Anliegen darstelle.

 

Frau Böse bedankt sich und nimmt mit, dass aus fachplanerischer Sicht, die Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger ( Kita) bei der geteilten Fahrbahn deutlicher besser gegeben sei als bei einer Kreisverkehrslösung und Herr Wiemann bejaht dies nochmals.

 

Zum Thema eines Provisoriums erläutert sie, dass im Bebauungsplan ein gewisses Maß an Mindestfestsetzung enthalten sein müsse. Wenn man sich in der heutigen Sitzung nicht festlegen könne, dann müsse es so festgesetzt werden, dass letztlich beides ginge, aber dann entziehe man der Bebauung auf jeden Fall eine Fläche, die ansonsten hätte anders genutzt werden können.

Um zeitnah weitere Entscheidungen treffen zu können, müssen in diesem Plan detailliert bekanntgegeben werden, welche Art der Erschließung gewünscht werde. Ansonsten gelten die Bestimmungen des § 34 Baugesetzbuch analog, wonach die Bebauung der Umgebung anzupassen sei, dies sei hier die Burikesiedlung mit 1-geschossigen Gebäuden.

 

Herr Albrecht fragt nach, ob es demnach nicht möglich sei, eine kleine Parzelle für die Kita herauszulösen. Man spreche wohl von 5 bis 10 Metern. Er könne sich vorstellen, beide Varianten zu planen. Es könne am heutigen Abend noch keine Entscheidung getroffen werden.

Frau Böse sagt zu, mit dem Protokoll noch eine Planvariante für beide Erschließungsvarianten vorzulegen. (Die Planvariante ist als Anlage 10 – nur online - zum Protokoll ins RIS eingestellt.)

 

Herr Albrecht fragt noch nach der Maximalhöhe, damit neben der Burikesiedlung nicht so ein großer Unterschied in der Bebauungshöhe entstehe.

Herr Gromöller antwortet, dass es schwierig sei, sich damit jetzt schon konkret festzulegen.

Herr Eilers möchte wissen, warum nicht Einfamilienhäuser und andere Wohnformen im Plan eingetragen sind und Frau Böse antwortet, dass der Plan den Hauptzweck habe, die Kita zu planen, und dass auf Details bewusst verzichtet wurde.

Man bekomme mehr Klarheit, wenn man in die Umsetzung der Rahmenplanung mittels Bebauungsplan einsteige. Städtebaulich sei es jetzt noch nicht erforderlich, Detailplanungen zu machen. Aber die Entscheidung dazu trifft der Rat.

 

Herr Dr. Höfenener möchte seinen Änderungsantrag berücksichtigt wissen (dieser ist als Anlage 11 zum Protokoll ins RIS eingestellt).

Frau Böse antwortet, dass es bereits eine Artenschutzfeststellung gegeben habe. Sollte diese umfangreicher ausfallen müssen, hätte dies Begehungen, Messungen und einen Betrachtungszeitraum von 13 Monaten zur Folge. Man könne zwar eine detaillierte Ausführung zum Thema Eingriffsbilanzierung machen, das Baugesetzbuch eröffne aber in dem Verfahren nach § 13 b BauGB, hier auf die Möglichkeit von Ausgleichsmaßnahmen zu verzichten. Wenn ein Ausgleichsverfahren politisch gewollt sei, dann könne es parallel zum Planverfahren laufen. Sonst koste es zu viel Zeit.

Herr Dr. Höfener erläutert die vier wichtigen Punkte des Antrages und erklärt, dass der Beschluss zeitnah ermöglicht werden solle und daher auch ein beschleunigtes Ausgleichsverfahren denkbar sei.

 

Frau Böse ergänzt, dass das Gebiet von einem Fachmann bereits in Augenschein genommen wurde; man könne Herrn Dr. Borchers vom Büro WoltersPartner nochmals beauftragen. Zielführender aber sei es, eine Eingriffsbilanz vorzulegen.

Herr Albrecht erklärt, dass die Frage nach der Bebauungshöhe zurückgestellt werden könne. Der Beschlusstext wird um den Punkt der Eingriffsbilanzierung ergänzt und es erfolgt die Abstimmung.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: