Sitzung: 25.06.2020 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25
Vorlage: VO/030/2020
Der Gemeinderat beschließt die Genehmigung
des Dringlichkeitsbeschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.03.2020
über den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis
Coesfeld zur Übertragung der Aufgabe der Entscheidung über Befreiungen und
Ausnahmen bei genehmigungsfreien Bauvorhaben nach § 69 Abs. 3 BauO NRW 2018
entsprechend dem der VO/022/2020 als Anlage 1 beiliegenden
Vereinbarungsentwurf, wobei auch Abweichungen vom Bebauungsplan mit einbezogen
werden sollen.
Die Verwaltungsvorlage VO/030/2020 liegt vor.
Abstimmungsergebnis: