Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25

Der Gemeinderat beschließt die Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.03.2020 über den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Coesfeld zur Übertragung der Aufgabe der Entscheidung über Befreiungen und Ausnahmen bei genehmigungsfreien Bauvorhaben nach § 69 Abs. 3 BauO NRW 2018 entsprechend dem der VO/022/2020 als Anlage 1 beiliegenden Vereinbarungsentwurf, wobei auch Abweichungen vom Bebauungsplan mit einbezogen werden sollen.

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/030/2020 liegt vor.

 

 


Abstimmungsergebnis: