Es ist erforderlich, dass im Zeitfenster 25.05.2020 bis 15.06.2020 eine Gesellschafterversammlung der Netzgesellschaft Havixbeck mbH stattfindet.

Da aufgrund der Corona Pandemie möglichst keine Versammlungen stattfinden sollen, empfehle ich, die anstehenden Beschlüsse per Umlaufbeschluss zu erwirken.

Sollten keine Einwände bestehen, würde Herr Ahrens den entsprechenden Umlaufbeschluss im besagten Zeitfenster anstoßen.

Wenn doch eine Gesellschafterversammlung einberufen werden soll, sollte heute ein geeigneter Termin in dem oben genannten Zeitfenster gefunden werden.

 

Der Bürgermeister fragt die Ausschussmitglieder, ob sie grundsätzlich mit Umlaufbeschlüssen in dieser Sache einverstanden sind.

Es werden keine Einwände gegen diese Verfahrensweise erhoben.