Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt als Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 60 der Gemeindeordnung NRW den Sperrvermerk unter dem Produkt 0802 Sportstätten der Investitionsnummer SPO-008 in Höhe von 16.670 € für die Beregnungspumpe zum Teil aufzuheben.

Mit den damit zur Verfügung gestellten Mitteln soll die Erneuerung der Beregnungspumpe entsprechend durchgeführt werden.

Über die weitere Aufhebung des Sperrvermerks für die Umrüstung der Flutlichtanlage, ist nach Erhalt des Förderbescheids separat zu entscheiden.

 

 


Aufgrund der Absage des Ausschusses für Jugend, Soziales, Schule und Sport (17.03.20) wurde der TOP bisher nicht behandelt.

 

Nach Anregung durch die CDU-Fraktion und kurzer Diskussion wird festgestellt, dass die Kosten für die Beregnungspumpe nicht im Förderantrag enthalten sind, die nahende regenarme Jahreszeit aber ein Handeln erforderlich macht, Daher wird der Beschlusstext in der Weise verändert, dass zunächst schon einmal die Erneuerung der Pumpe durchgeführt werden kann. Wenn der Förderbescheid vorliegt, soll über die Aufhebung des Sperrvermerks für das Flutlicht beraten und beschlossen werden.

 


Abstimmungsergebnis: