Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt als Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 60 der Gemeindeordnung NRW entsprechend der im Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung getroffenen Vereinbarung:

 

a)      Die Alte Schule Hohenholte soll weiterhin von den Vereinen als Ort der Begegnung, für Integration, für Vereinsangebote, für Kurse und Veranstaltungen genutzt werden können.

b)      In naher Zukunft ist nicht zu erwarten, dass weniger Wohnraum für geflüchtete Menschen benötigt wird. Sollte es die Wohnraumsituation zu einem späteren Zeitpunkt zulassen, wird dem Sportverein GSH ein ehemaliger Klassenraum für die Kindergruppe „Kleine Steppkes“ zur Verfügung gestellt.

c)       Die notwendigen Renovierungsarbeiten und die Akquise von Fördermitteln werden geprüft. Entsprechende Mittel werden gegebenenfalls in den Haushalt 2021 eingestellt.

d)      Für die Reaktivierung des Schulhofes wird eine Kostenbeteiligung bis zu 50 % der Kosten, maximal 1.500 €, in Aussicht gestellt.

 

 

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/024/2020 liegt vor.

Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung vom 12.03.20, TOP 10

 

Im Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung wurde vereinbart, dass die Betragshöhe für die Kostenbeteiligung zur Reaktivierung des Schulhofes ggfls. angepasst werden könnte bzw. müsste.

 

 


Abstimmungsergebnis: