Sitzung: 25.03.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: VO/024/2020
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt
als Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 60 der Gemeindeordnung NRW entsprechend der
im Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung getroffenen Vereinbarung:
a)
Die
Alte Schule Hohenholte soll weiterhin von den Vereinen als Ort der Begegnung,
für Integration, für Vereinsangebote, für Kurse und Veranstaltungen genutzt
werden können.
b)
In
naher Zukunft ist nicht zu erwarten, dass weniger Wohnraum für geflüchtete
Menschen benötigt wird. Sollte es die Wohnraumsituation zu einem späteren
Zeitpunkt zulassen, wird dem Sportverein GSH ein ehemaliger Klassenraum für die
Kindergruppe „Kleine Steppkes“ zur Verfügung gestellt.
c)
Die
notwendigen Renovierungsarbeiten und die Akquise von Fördermitteln werden
geprüft. Entsprechende Mittel werden gegebenenfalls in den Haushalt 2021
eingestellt.
d)
Für
die Reaktivierung des Schulhofes wird eine Kostenbeteiligung bis zu 50 % der
Kosten, maximal 1.500 €, in Aussicht gestellt.
Die Verwaltungsvorlage VO/024/2020 liegt vor.
Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung vom 12.03.20, TOP 10
Im Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung wurde vereinbart, dass die Betragshöhe für die Kostenbeteiligung zur Reaktivierung des Schulhofes ggfls. angepasst werden könnte bzw. müsste.
Abstimmungsergebnis: