Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt als Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 60 der Gemeindeordnung NRW nach Beratung den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Coesfeld zur Übertragung der Aufgabe der Entscheidung über Befreiungen bei genehmigungsfreien Bauvorhaben nach § 69 Abs. 3 BauO NRW 2018 entsprechend dem der VO/022/2020 als Anlage 1 beiliegenden Vereinbarungsentwurf, wobei auch Abweichungen vom Bebauungsplan mit einbezogen werden sollen.

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/022/2020 liegt vor.

Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung vom 12.03.20, TOP 12.

 

Frau Böse erläutert kurz, dass auf Anraten von Herrn Brinkmann vom Kreis Coesfeld das Wort “Abweichungen” mit in den Vereinbarungsentwurf aufgenommen werden sollte. Der Beschlusstext wird daher entsprechend ergänzt. 


Abstimmungsergebnis: