Sitzung: 25.03.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: VO/022/2020
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt
als Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 60 der Gemeindeordnung NRW nach Beratung
den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Coesfeld
zur Übertragung der Aufgabe der Entscheidung über Befreiungen bei
genehmigungsfreien Bauvorhaben nach § 69 Abs. 3 BauO NRW 2018 entsprechend dem
der VO/022/2020 als Anlage 1 beiliegenden Vereinbarungsentwurf, wobei auch
Abweichungen vom Bebauungsplan mit einbezogen werden sollen.
Die Verwaltungsvorlage VO/022/2020 liegt vor.
Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung vom 12.03.20, TOP 12.
Frau Böse erläutert kurz, dass auf Anraten von Herrn Brinkmann vom Kreis Coesfeld das Wort “Abweichungen” mit in den Vereinbarungsentwurf aufgenommen werden sollte. Der Beschlusstext wird daher entsprechend ergänzt.
Abstimmungsergebnis: