Die Verwaltung beantragt folgende Änderung der Tagesordnung im öffentlichen Teil:

 

Die Tagesordnung soll um den Punkt “Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung von Windkraftanlagen in Herkentrup”, VO/021/2020 erweitert werden.

 

Die Frage der Fristverlängerung durch den Kreis Coesfeld bis zum 30.06.20 sowie der Absage des Anhörungstermines in Coesfeld für die Bürger*innen wird diskutiert. Eine Beratung in der heutigen Sitzung sei daher nicht dringlich vonnöten. Dagegen wird angeführt, dass der TOP seit Spätsommer 2019 auf der Tagesordnung stehe und alle Argumente mehrfach ausgetauscht seien; somit eine Beschlussfassung sehr wohl endlich erfolgen könne und solle.

 

Nach kurzer kontroverser Diskussion lässt Herr Gromöller hierüber abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:

Antrag abgelehnt; Ja-Stimmen: 5; Nein-Stimmen: 6.

 

Die Tagesordnung soll um den Punkt “Beratung über eine Stellenplanänderung im Tiefbaubereich” erweitert werden. Es liegt eine Tischvorlage vor.

 

Es werden keine Einwände erhoben. Der Punkt wird somit als TOP 6.1 auf die Tagesordnung genommen und behandelt.

 

 

Des Weiteren stellt die Verwaltung den Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes
5 “Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart des Gebiets im Bereich des Ortskerns der Gemeinde Havixbeck” VO/015/2020, (wurde im Bauausschuss nicht vorberaten).

 

Es werden keine Einwände erhoben. TOP 5 wird abgesetzt.

 

Die Verwaltung stellt den Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes 6 “Fortschreibung des Spielplatzbedarfsplanes, Wiedereinsetzung des Arbeitskreises Vorlage” VO/018/2020.

 

Es werden keine Einwände erhoben. TOP 6 wird abgesetzt.

 

 

 

Die Verwaltung stellt den Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes 10, “Maßnahmenliste des Gemeindesportbundes”, Vorlage VO/025/2020.

 

Auf Anregung der CDU-Fraktion einigen sich die Ausschussmitglieder darauf, den Tagesordnungspunkt 10 auf der Tagesordnung belassen und insbesondere im Hinblick auf den Teilbereich der Beregnungspumpe beraten zu wollen.

Der Antrag auf Absetzung wird somit abgelehnt.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass sämtliche in dieser Sitzung zu fassenden Beschlüsse

als dringliche Entscheidungen gefasst werden und deshalb mit folgendem Satz eingeleitet werden sollen:

„Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt als Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 60 der Gemeindeordnung NRW:“