Sitzung: 19.09.2012 Haupt- und Finanzausschuss
Herr Gottheil trägt den von ihm aufgestellten Finanzbericht wie folgt vor:
Steuern, erhaltene Zuwendungen und zu
leistende Umlagen:
Die Entwicklung bei der Grundsteuer A erfolgt
planmäßig.
Bei der Grundsteuer B ist für 2012 von einer
Verbesserung von 65.000 € im Vergleich zum Haushaltsansatz 2012 auszugehen.
Diese resultiert aus erstmaligen Veranlagungen für neu errichtete Wohngebäude,
die teilweise auch noch für Vorjahre erfolgten.
Das Gewerbesteueraufkommen hat sich in den
letzten Jahren wie folgt entwickelt:
2009 – rd. 1,7 Mio. €
2010 – 2,57 Mio. €
2011 – 2,17 Mio. €
2012 – 2,02 Mio. €.
Das Anordnungssoll bewegt sich zu diesem
Zeitpunkt etwa auf dem Niveau des Vorjahres.
Im Vergleich zum Haushaltsansatz 2012 von
2.250.000 € ergibt sich aus heutiger Sicht eine Verschlechterung in Höhe von
etwa 230.000 €. Sofern diese Zahl sich bis zum Jahresende nicht mehr wesentlich
verändert, wäre damit jedoch auch eine Verbesserung bei der von der Gemeinde zu
zahlenden Gewerbesteuerumlage im Umfang von ca. 30.000 € verbunden.
Die bislang erhaltenen Abschläge auf den
gemeindlichen Anteil an der Einkommensteuer lassen erwarten, dass im Vergleich
zum Haushaltsansatz 2012 von 4.400.000 € eine Verbesserung in einer
Größenordnung von etwa 100.000 bis 150.000 € erreicht werden kann.
Nach dem bisherigen Aufkommen beim
gemeindlichen Anteil an der Umsatzsteuer ist für 2012 mit einer Verbesserung
von 10.000 € im Vergleich zur Ansatzplanung zu rechnen.
Die bislang erhaltenen Abschlagszahlungen
für Schlüsselzuweisungen, Schul-, Investitions-, Sport- und
Feuerschutzpauschale sowie für die Kompensationsleistung (Familienleistungsausgleich)
liegen im Bereich der Ansatzplanung.
Das GFG 2012 ist bislang vom Landtag NRW
zwar noch nicht beschlossen worden. Da jedoch die 1. Modellrechnung für das GFG
2013 bereits auf Grundlage des Verteilermechanismus 2012 durchgeführt worden
ist, gehe ich davon aus, dass hier für 2012 keine nennenswerte Änderung mehr zu
erwarten ist.
Die Höhe der in 2012 zu leistenden
Kreisumlage und der allgemeinen Kreisumlage-Mehrbelastung in Höhe von insgesamt
knapp 6,1 Mio. € stand bei der Haushaltsverabschiedung bereits fest. Diese Beträge
wurden bei der Haushaltsaufstellung berücksichtigt. Abweichungen im Vergleich
zur Haushaltsplanung ergeben sich nicht.
Gebührenhaushalte (Entwässerung, Abfall,
Friedhof):
Im Vergleich zur Haushaltsplanung ergeben
sich keine nennenswerten Abweichungen. Die Entwicklung erfolgt planmäßig.
Personal- und Versorgungsaufwendungen:
Nach der vorläufigen Hochrechnung reicht der
Haushaltsansatz 2012 aus. Eine Unwägbarkeit besteht noch hinsichtlich der erst
Anfang 2013 von der wvk Münster durchzuführenden endgültigen Berechnung der
Pensionsrückstellungen. Erst dann wird sich entscheiden, ob der kalkulierte
Zuführungsbetrag auskömmlich war.
Sozialleistungen nach SGB II, SGB XII und
Asylbewerberleistungsgesetz:
Nach der monatlich fortgeschriebenen
Fallstatistik haben sich die Fallzahlen gegenüber dem Dezemberwert 2011 nur
marginal geändert. Am 31.08.2012 erhielten 431 Personen in 182 Bedarfsgemeinschaften
Leistungen nach SGB II. Daneben gab es 76 Hilfefälle nach SGB XII mit
überwiegend alleinstehenden Menschen.
Nach aktueller EDV-Auswertung haben derzeit
23 Asylbewerber ihren Lebensmittelpunkt in Havixbeck.
Da die Ansatzplanung 2012 für Ansprüche nach
den jeweiligen Hilfearten in etwa auch diese Personenzahl berücksichtigte, liegen
die monatlichen Transferleistungen noch im Rahmen der gebildeten Haushaltsansätze.
Zukünftig wird jedoch von steigenden
Transferaufwendungen auszugehen sein, weil nach einer Entscheidung des
Bundessozialgerichts die Angemessenheitsgrenze bei den Kosten der Unterkunft
für eine Einzelperson von 45 auf 50 qm angehoben worden ist.
Der Kreis Coesfeld geht allein für den
Bereich von SGB II für 2013 im Bereich der überwiegend von den Kommunen zu finanzierenden
Kosten der Unterkunft von einer Kostensteigerung von 3 % aus.
Der Gemeinde Havixbeck können zukünftig
möglicherweise wieder vermehrt Asylbewerber zugewiesen werden. Umliegende
Kommunen wie Billerbeck und Rosendahl berichten beispielsweise von einer
entsprechenden Entwicklung.
Nach einer Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts sind die Regelsätze deutlich zu erhöhen. So steigt
der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen von bislang 225 € bis auf
Weiteres auf 336 €. Auch hierdurch werden sich nachteilige finanzielle
Auswirkungen für Havixbeck ergeben.
Rückstellungen:
Folgende Maßnahmen, für die in
Vorjahren Rückstellungen gebildet wurden, sind durchgeführt worden bzw.
befinden sich gerade in der Abwicklung:
a)
Sanierung des Innenlichthofs der
Anne-Frank-Gesamtschule (20.000 €), die Auftragserteilung wird vorbereitet.
b)
Erneuerung von Fliesen in der Mensa der
Anne-Frank-Gesamtschule (15.000 €), die Maßnahme ist abgeschlossen.
c)
Dachsanierung der Friedhofskapelle
(100.000 €), die Arbeiten haben begonnen (Haushaltsansatz wird eingehalten).
d)
Sanierung der Sanitäranlagen im Haus
Wübken (40.000 €), die Arbeiten haben begonnen.
Durchgeführte Investitionen:
a)
Freibadfolien (Beschaffung innerhalb
des Haushaltsansatzes, Detaildarstellung im nächsten Bau- und Verkehrsausschuss)
b)
Erschließung des Gewerbegebietes
„Hohenholter Straße III“ (Fertigstellung mit Ausnahme kleiner Restarbeiten,
letzte Schlussrechnungen stehen noch aus, Einhaltung des Haushaltsansatzes)
Investitionen mit Auszahlungen
ab 2013:
Folgende Investitionen werden –
im Einzelfall noch abhängig von Ratsbeschlüssen – teilweise erst in 2012
begonnen, jedoch erst in 2013 beendet oder erst in 2013 durchgeführt:
a)
Erneuerung des Blockheizkraftwerks für
das Nahwärmezentrum
b)
Kanalsanierung Poppenbeck (50.000 €)
c)
Friedhofserweiterung (Finanzrahmen ist
noch festzulegen)
d)
Endausbau im Baugebiet Am Stopfer
(825.000 €)
e)
Endausbau im Baugebiet Mönkebrede
(530.000 €)
f)
Erweiterung Feuerwehrgerätehaus
Hohenholte (50.000 €)
g)
Beschaffung eines ELW für die
Freiwillige Feuerwehr Havixbeck (100.000 €, Vergabe evtl. noch in 2012, Lieferung
und Zahlbarmachung voraussichtlich in 2013)
h)
Schulhofgestaltung an der AFG (100.000
€, Abstimmungsgespräch hinsichtlich Fördergelder ist terminiert).
Grundstücksgeschäft:
In 2012 wurden bislang 4 Wohnbaugrundstücke
(2 im Baugebiet Mönkebrede, 2 im Baugebiet Am Stopfer) und ein
Gewerbegrundstück im Gewerbegebiet Hohenholter Straße III veräußert. Der
Gesamtverkaufserlös beträgt 332.747 €. Sämtliche Kaufpreise wurden bereits
vereinnahmt. Geplant waren im Haushalt 2012 aufgrund vorsichtiger Schätzung
lediglich Erlöse im Umfang von 100.000 €.
Derzeit sind 5 weitere Wohnbaugründstücke
(allesamt im Baugebiet Mönkebrede gelegen) für Kaufinteressenten reserviert.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates können nach Beurkundung insgesamt
weitere 519.750 € erlöst werden.
Liquiditätsentwicklung:
Ein investiver Kredit ist bislang in 2012
aus Ermächtigungen der Haushalte 2010 und 2011 in Höhe von 800.000 €
aufgenommen worden. Der Gesamtbetrag der Investitionskredite beläuft sich damit
unter Berücksichtigung der in 2012 geleisteten Tilgung aktuell auf rd. 6,4 Mio.
€.
Zu Beginn des Jahres 2012 wies das
gemeindliche Girokonto zusätzlich einen negativen Saldo von insgesamt knapp
1.500.000 € aus.
Die Entwicklung der Liquidität kann der
Übersicht entnommen werden, die dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt ist.
Ausblick auf den gemeindlichen
Finanzausgleich 2013:
Nach der 1. Modellrechnung zum GFG 2013
stellen sich die Zahlen für Havixbeck im Vergleich zu 2012 wie folgt dar:
Position |
GFG
2011 |
GFG
2012 |
GFG
2013 |
Differenz
GFG 2013/2012 |
Schlüsselzuweisungen |
2.711.032 € |
2.393.876 € |
2.999.585 € |
605.709 € |
Allgemeine
Investitionspauschale |
407.474 € |
435.572 € |
473.636 € |
38.064 € |
Schulpauschale/Bildungspauschale |
367.585 € |
366.253 € |
366.375 € |
122 € |
Sportpauschale |
40.000 € |
40.000 € |
40.000 € |
0 € |
Gesamt |
3.526.091 € |
3.235.701 € |
3.879.596 € |
643.895 € |
Danach wird die Gemeinde Havixbeck in 2013
also insgesamt knapp 644.000 € mehr erhalten als in 2012, sofern sich durch die
2. Modellrechnung im Oktober 2012 keine wesentlichen Änderungen mehr ergeben.
Die
Gründe für diese Entwicklung sind:
- Rückgang der Gewerbesteuererträge seit dem „Allzeithoch“ 2010
- Höhere Gesamtverteilmasse von 300 Mio. €.
Nachteile
für die Kommunen im ländlichen Raum bestehen auch in 2013 fort:
- Unterschiedliche Gewichtung der Einwohnerzahl im Hauptansatz
- Gleichbleibende Gewichtung des Soziallastenansatzes mit 15,3 (wie
in 2011).
Trotz des gestiegenen Zahlbetrages kommt
damit nur ein Teil der seit 2009 erfolgten Kürzung bei den Schlüsselzuweisungen
(seinerzeit 4,6 Mio. €) zurück.
Es ist daher zu gegebener Zeit zu
entscheiden, ob gegen endgültige Bescheide über die Festsetzung von
Schlüsselzuweisungen für die Jahre 2012 und 2013 erneut Klage eingereicht wird.
Schlussfazit:
Aus derzeitiger Sicht liegt die Abwicklung
mit den zuvor beschriebenen Besonderheiten insgesamt im Bereich der Planung.
Derzeit gibt es keine Anzeichen für eine wertmäßig relevante Verschlechterung
bzw. Verbesserung.
Da im bisherigen Verlauf des Haushaltsjahres
einige Mehreinnahmen erzielt worden sind (z.B. durch Grundstücksverkäufe), wird
sich die Liquiditätslage im Vergleich zur Haushaltsplanung 2012
(Liquiditätskredit von 1,6 Mio. € war prognostiziert) etwas positiver
darstellen. Abhängig von der Abwicklung einzelner größerer Investitionsvorhaben
wird sich entscheiden, ob am Jahresende zusätzlich zum fest aufgenommenen
Liquiditätskredit von 1 Mio. € eine weitere Kontoüberziehung einstellt.
Die Ansätze der in 2012 ggf. nicht
abgeschlossenen Investitionen sollen jedenfalls wie im Vorjahr in das Folgejahr
übertragen werden.
Spontan
aufkommende Nachfragen der Ausschussmitglieder beantwortet Herr Gottheil
während seines Vortrages.