Herr Gottheil trägt den von ihm aufgestellten Finanzbericht wie folgt vor:

 

Steuern, erhaltene Zuwendungen und zu leistende Umlagen:

 

Die Entwicklung bei der Grundsteuer A erfolgt planmäßig.

 

Bei der Grundsteuer B ist für 2012 von einer Verbesserung von 65.000 € im Vergleich zum Haushaltsansatz 2012 auszugehen. Diese resultiert aus erstmaligen Veranlagungen für neu errichtete Wohngebäude, die teilweise auch noch für Vorjahre erfolgten.

 

Das Gewerbesteueraufkommen hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:

2009 – rd. 1,7 Mio. €

2010 – 2,57 Mio. €

2011 – 2,17 Mio. €

2012 – 2,02 Mio. €.

Das Anordnungssoll bewegt sich zu diesem Zeitpunkt etwa auf dem Niveau des Vorjahres.

Im Vergleich zum Haushaltsansatz 2012 von 2.250.000 € ergibt sich aus heutiger Sicht eine Verschlechterung in Höhe von etwa 230.000 €. Sofern diese Zahl sich bis zum Jahresende nicht mehr wesentlich verändert, wäre damit jedoch auch eine Verbesserung bei der von der Gemeinde zu zahlenden Gewerbesteuerumlage im Umfang von ca. 30.000 € verbunden.

 

Die bislang erhaltenen Abschläge auf den gemeindlichen Anteil an der Einkommensteuer lassen erwarten, dass im Vergleich zum Haushaltsansatz 2012 von 4.400.000 € eine Verbesserung in einer Größenordnung von etwa 100.000 bis 150.000 € erreicht werden kann.

 

Nach dem bisherigen Aufkommen beim gemeindlichen Anteil an der Umsatzsteuer ist für 2012 mit einer Verbesserung von 10.000 € im Vergleich zur Ansatzplanung zu rechnen.

 

Die bislang erhaltenen Abschlagszahlungen für Schlüsselzuweisungen, Schul-, Investitions-, Sport- und Feuerschutzpauschale sowie für die Kompensationsleistung (Familienleistungsausgleich) liegen im Bereich der Ansatzplanung.

Das GFG 2012 ist bislang vom Landtag NRW zwar noch nicht beschlossen worden. Da jedoch die 1. Modellrechnung für das GFG 2013 bereits auf Grundlage des Verteilermechanismus 2012 durchgeführt worden ist, gehe ich davon aus, dass hier für 2012 keine nennenswerte Änderung mehr zu erwarten ist.

 

Die Höhe der in 2012 zu leistenden Kreisumlage und der allgemeinen Kreisumlage-Mehrbelastung in Höhe von insgesamt knapp 6,1 Mio. € stand bei der Haushaltsverabschiedung bereits fest. Diese Beträge wurden bei der Haushaltsaufstellung berücksichtigt. Abweichungen im Vergleich zur Haushaltsplanung ergeben sich nicht.

 

Gebührenhaushalte (Entwässerung, Abfall, Friedhof):

Im Vergleich zur Haushaltsplanung ergeben sich keine nennenswerten Abweichungen. Die Entwicklung erfolgt planmäßig.

 

Personal- und Versorgungsaufwendungen:

Nach der vorläufigen Hochrechnung reicht der Haushaltsansatz 2012 aus. Eine Unwägbarkeit besteht noch hinsichtlich der erst Anfang 2013 von der wvk Münster durchzuführenden endgültigen Berechnung der Pensionsrückstellungen. Erst dann wird sich entscheiden, ob der kalkulierte Zuführungsbetrag auskömmlich war.

 

Sozialleistungen nach SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz:

Nach der monatlich fortgeschriebenen Fallstatistik haben sich die Fallzahlen gegenüber dem Dezemberwert 2011 nur marginal geändert. Am 31.08.2012 erhielten 431 Personen in 182 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach SGB II. Daneben gab es 76 Hilfefälle nach SGB XII mit überwiegend alleinstehenden Menschen.

Nach aktueller EDV-Auswertung haben derzeit 23 Asylbewerber ihren Lebensmittelpunkt in Havixbeck.

Da die Ansatzplanung 2012 für Ansprüche nach den jeweiligen Hilfearten in etwa auch diese Personenzahl berücksichtigte, liegen die monatlichen Transferleistungen noch im Rahmen der gebildeten Haushaltsansätze.

 

Zukünftig wird jedoch von steigenden Transferaufwendungen auszugehen sein, weil nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts die Angemessenheitsgrenze bei den Kosten der Unterkunft für eine Einzelperson von 45 auf 50 qm angehoben worden ist.

Der Kreis Coesfeld geht allein für den Bereich von SGB II für 2013 im Bereich der überwiegend von den Kommunen zu finanzierenden Kosten der Unterkunft von einer Kostensteigerung von 3 % aus.

 

Der Gemeinde Havixbeck können zukünftig möglicherweise wieder vermehrt Asylbewerber zugewiesen werden. Umliegende Kommunen wie Billerbeck und Rosendahl berichten beispielsweise von einer entsprechenden Entwicklung.

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind die Regelsätze deutlich zu erhöhen. So steigt der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen von bislang 225 € bis auf Weiteres auf 336 €. Auch hierdurch werden sich nachteilige finanzielle Auswirkungen für Havixbeck ergeben.

 

Rückstellungen:

Folgende Maßnahmen, für die in Vorjahren Rückstellungen gebildet wurden, sind durchgeführt worden bzw. befinden sich gerade in der Abwicklung:

a)      Sanierung des Innenlichthofs der Anne-Frank-Gesamtschule (20.000 €), die Auftragserteilung wird vorbereitet.

b)      Erneuerung von Fliesen in der Mensa der Anne-Frank-Gesamtschule (15.000 €), die Maßnahme ist abgeschlossen.

c)      Dachsanierung der Friedhofskapelle (100.000 €), die Arbeiten haben begonnen (Haushaltsansatz wird eingehalten).

d)      Sanierung der Sanitäranlagen im Haus Wübken (40.000 €), die Arbeiten haben begonnen.

 

Durchgeführte Investitionen:

a)      Freibadfolien (Beschaffung innerhalb des Haushaltsansatzes, Detaildarstellung im nächsten Bau- und Verkehrsausschuss)

b)      Erschließung des Gewerbegebietes „Hohenholter Straße III“ (Fertigstellung mit Ausnahme kleiner Restarbeiten, letzte Schlussrechnungen stehen noch aus, Einhaltung des Haushaltsansatzes)

 

Investitionen mit Auszahlungen ab 2013:

Folgende Investitionen werden – im Einzelfall noch abhängig von Ratsbeschlüssen – teilweise erst in 2012 begonnen, jedoch erst in 2013 beendet oder erst in 2013 durchgeführt:

a)      Erneuerung des Blockheizkraftwerks für das Nahwärmezentrum

b)      Kanalsanierung Poppenbeck (50.000 €)

c)      Friedhofserweiterung (Finanzrahmen ist noch festzulegen)

d)      Endausbau im Baugebiet Am Stopfer (825.000 €)

e)      Endausbau im Baugebiet Mönkebrede (530.000 €)

f)        Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Hohenholte (50.000 €)

g)      Beschaffung eines ELW für die Freiwillige Feuerwehr Havixbeck (100.000 €, Vergabe evtl. noch in 2012, Lieferung und Zahlbarmachung voraussichtlich in 2013)

h)      Schulhofgestaltung an der AFG (100.000 €, Abstimmungsgespräch hinsichtlich Fördergelder ist terminiert).

 

Grundstücksgeschäft:

In 2012 wurden bislang 4 Wohnbaugrundstücke (2 im Baugebiet Mönkebrede, 2 im Baugebiet Am Stopfer) und ein Gewerbegrundstück im Gewerbegebiet Hohenholter Straße III veräußert. Der Gesamtverkaufserlös beträgt 332.747 €. Sämtliche Kaufpreise wurden bereits vereinnahmt. Geplant waren im Haushalt 2012 aufgrund vorsichtiger Schätzung lediglich Erlöse im Umfang von 100.000 €.

 

Derzeit sind 5 weitere Wohnbaugründstücke (allesamt im Baugebiet Mönkebrede gelegen) für Kaufinteressenten reserviert. Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates können nach Beurkundung insgesamt weitere 519.750 € erlöst werden.

 

Liquiditätsentwicklung:

Ein investiver Kredit ist bislang in 2012 aus Ermächtigungen der Haushalte 2010 und 2011 in Höhe von 800.000 € aufgenommen worden. Der Gesamtbetrag der Investitionskredite beläuft sich damit unter Berücksichtigung der in 2012 geleisteten Tilgung aktuell auf rd. 6,4 Mio. €.

 

Zu Beginn des Jahres 2012 wies das gemeindliche Girokonto zusätzlich einen negativen Saldo von insgesamt knapp 1.500.000 € aus.

Die Entwicklung der Liquidität kann der Übersicht entnommen werden, die dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt ist.

 

Ausblick auf den gemeindlichen Finanzausgleich 2013:

Nach der 1. Modellrechnung zum GFG 2013 stellen sich die Zahlen für Havixbeck im Vergleich zu 2012 wie folgt dar:

 

Position

GFG 2011
(endgültig)

GFG 2012
(1. Modellrechnung)

GFG 2013
(1. Modellrechnung)

Differenz GFG

2013/2012

Schlüsselzuweisungen

2.711.032 €

2.393.876 €

2.999.585 €

605.709 €

Allgemeine Investitionspauschale

407.474 €

435.572 €

473.636 €

38.064 €

Schulpauschale/Bildungspauschale

367.585 €

366.253 €

366.375 €

122 €

Sportpauschale

40.000 €

40.000 €

40.000 €

0 €

Gesamt

3.526.091 €

3.235.701 €

3.879.596 €

643.895 €

 

Danach wird die Gemeinde Havixbeck in 2013 also insgesamt knapp 644.000 € mehr erhalten als in 2012, sofern sich durch die 2. Modellrechnung im Oktober 2012 keine wesentlichen Änderungen mehr ergeben.

 

Die Gründe für diese Entwicklung sind:

  • Rückgang der Gewerbesteuererträge seit dem „Allzeithoch“ 2010
  • Höhere Gesamtverteilmasse von 300 Mio. €.

 

Nachteile für die Kommunen im ländlichen Raum bestehen auch in 2013 fort:

  • Unterschiedliche Gewichtung der Einwohnerzahl im Hauptansatz
  • Gleichbleibende Gewichtung des Soziallastenansatzes mit 15,3 (wie in 2011).

 

Trotz des gestiegenen Zahlbetrages kommt damit nur ein Teil der seit 2009 erfolgten Kürzung bei den Schlüsselzuweisungen (seinerzeit 4,6 Mio. €) zurück.

Es ist daher zu gegebener Zeit zu entscheiden, ob gegen endgültige Bescheide über die Festsetzung von Schlüsselzuweisungen für die Jahre 2012 und 2013 erneut Klage eingereicht wird.

 

Schlussfazit:

Aus derzeitiger Sicht liegt die Abwicklung mit den zuvor beschriebenen Besonderheiten insgesamt im Bereich der Planung. Derzeit gibt es keine Anzeichen für eine wertmäßig relevante Verschlechterung bzw. Verbesserung.

 

Da im bisherigen Verlauf des Haushaltsjahres einige Mehreinnahmen erzielt worden sind (z.B. durch Grundstücksverkäufe), wird sich die Liquiditätslage im Vergleich zur Haushaltsplanung 2012 (Liquiditätskredit von 1,6 Mio. € war prognostiziert) etwas positiver darstellen. Abhängig von der Abwicklung einzelner größerer Investitionsvorhaben wird sich entscheiden, ob am Jahresende zusätzlich zum fest aufgenommenen Liquiditätskredit von 1 Mio. € eine weitere Kontoüberziehung einstellt.

 

Die Ansätze der in 2012 ggf. nicht abgeschlossenen Investitionen sollen jedenfalls wie im Vorjahr in das Folgejahr übertragen werden.

 

 

Spontan aufkommende Nachfragen der Ausschussmitglieder beantwortet Herr Gottheil während seines Vortrages.