Seitens der Verwaltung wird zum Thema „GU“ (gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen) folgendes vorgetragen:

 

Am 2.07.2012 fand im Rathaus ein Abstimmungsgespräch mit der Schulleitung der Baumberge Schule, dem Schulamt des Kreises Coesfeld sowie der Gemeindeverwaltung statt. Es wurde intensiv erörtert, ob und unter welchen Voraussetzungen die Baumberge-Schule GU-Standortschule werden kann.

Anlässlich der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Soziales und Sport am 27.03.2012 hatte Ausschussmitglied Hook-Blankenstein um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen zum Thema GU gebeten:

 

  • Wer berät die Eltern der Kinder?
  • Welche Umbaumaßnahmen sind in den Schulen erforderlich?
  • Wie werden diese gefördert?
  • Wer berät die Schulen?
  • Macht es Sinn, für die Zukunft einen Pauschalansatz im Haushalt aufzunehmen, damit kein Kind abgelehnt werden muss?
  • Können auch Kinder aus anderen Gemeinden aufgenommen werden?
  • Können Fördermittel in Anspruch genommen werden?

 

Da auch diese Fragen inhaltlich im Rahmen des o. a. Gespräches erörtert wurden, gebe ich nachfolgend den Inhalt des Gesprächsvermerkes wieder:

 

Teilnehmer:                 Frau Dr. Henry, Schulrätin des Kreises Coesfeld

                                    Frau Sommer, Leiterin der Baumberge-Schule

                                    Herr Bürgermeister Gromöller

                                    Frau Böse, Gemeindeverwaltung Havixbeck

 

Zunächst wird eingehend die Frage erörtert, ob und unter welchen Voraussetzungen die Baumberge-Schule GU-Standortschule werden kann. Nach intensiver Diskussion der Vor- und Nachteile kann gemeinschaftlich festgestellt werden, dass durch die Entscheidung für einen GU-Standort letztlich keine Änderungen an der zur Zeit geübten Zuweisungspraxis eintreten. Nach wie vor wird die Zuweisungsentscheidung bzw. Empfehlung durch die Schulrätin nach vorheriger Anhörung des Schulträgers im Einzelfall getroffen. Hierbei werden auch gemeindliche Belange berücksichtigt (z. B. großer Aufwand in baulicher Hinsicht zur Schaffung der geeigneten Räumlichkeiten). Die Empfehlung der Schulrätin erfolgt ebenfalls in jedem Einzelfall nach vorheriger Abstimmung mit der Schulleitung. Die Schulleitung verschafft sich schon beim Anmeldeverfahren einen Überblick über den bestehenden Förderbedarf und nimmt dann entsprechend Kontakt zum Schulamt des Kreises Coesfeld auf.

 

Die aktuelle Rechtslage durch das Schulgesetz sieht vor, dass dem Grunde nach alle Schulen Standort für gemeinsamen Unterricht sein sollen. Dies bedeutet, dass in der Regel alle Kinder mit Förderbedarf an der Regelschule aufgenommen werden. Die Ausnahme besteht darin, dass aufgrund der bestehenden Behinderung des jeweiligen Kindes eine ausreichende Förderung in der Regelschule nicht erfolgen kann und insofern eine Zuweisung zu einer Förderschule angezeigt ist, d. h., erst, wenn personelle oder sächliche Gründe gegen eine Aufnahme in die Regelschule sprechen, erfolgt eine Zuweisung zur Förderschule.

 

Bei der Frage, ob und in welcher Form bauliche Maßnahmen zu treffen sind, um gezielt eine Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung durchführen zu können, wird seitens des Schulamtes des Kreises Coesfeld zwar befürwortet, dass in räumlicher Nähe zu den regulären Unterrichtsräumen auch Förderbereiche separat zur Verfügung stehen, eine Verpflichtung seitens des Schulträgers, dementsprechende Vorkehrungen zu treffen, gibt es allerdings nicht.

 

Frau Sommer weist in dem Zusammenhang noch einmal auf ihr Schreiben vom 16.04.2012 hin, wonach der Raum 24 mittels Durchbruch als Rückzugsraum hergerichtet werden sollte. In diesem Zusammenhang erklärt Frau Sommer ausdrücklich, dass die so umgestalteten Räume über zwei Schuljahre für die Förderung genutzt werden könnten. Ein räumlicher Wechsel von Jahrgängen entsprechend den Schuljahren wie bisher praktiziert, soll dann nicht mehr stattfinden.

 

Seitens der Gemeinde Havixbeck wird Frau Sommer zugesichert, die Möglichkeiten und Grenzen der baulichen Veränderungen hinsichtlich finanzieller und zeitlicher Ausführung zu überprüfen und ihr zeitnah eine Rückmeldung in diesem Sinne zukommen zu lassen. (Ende des Vermerkes)

 

Ergänzend kann mitgeteilt werden, dass die verwaltungsseitige Prüfung ergeben hat, dass in diesem Haushaltsjahr auch durch Einsparungen an anderer Stelle die erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen, so dass die Baumaßnahmen für das nächste Haushaltsjahr eingeplant werden und ein entsprechender Ansatz in den Haushaltsplanentwurf 2013 aufgenommen werden soll.