Nach kurzer weiterer Beratung ergeht folgender Beschuss:
Der Gemeinderat beschließt, dass die Wirtschaftlichkeit der Varianten 1
und 4 gemäß Verwaltungsvorlage 094/2012 durch Preisabfrage ermittelt werden
soll.
Es soll geklärt werden, ob die Varianten 1 und 4 nachträglich mit einem
Notstromaggregat ausgestattet werden können.
Nach Vorlage der Ergebnisse soll in einer der nächsten Sitzungsfolgen abschließend
beraten werden.
Die Verwaltungsvorlage 094/2012 liegt vor.
Bau- und Verkehrsausschuss am 06.09.2012 TOP 9
Haupt- und Finanzausschuss am 19.09.2012 TOP 7
Zunächst geben alle Fraktionen bekannt, für welche Variante sie
plädieren.
Herr Wilken teilt für die CDU-Fraktion mit, dass die Variante 4
bevorzugt werde.
Herr Skirde berichtet für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass er
nach dem Vortrag im Bau- und Verkehrsausschuss noch mit Herrn Neumann vom
Planungsbüro EBM gesprochen habe. Dieser habe ihm bestätigt, dass im Augenblick
die Variante 4 am günstigsten sei, da hierfür bereits ein Angebot vorliege. Für
die Variante 1 ist derzeit jedoch noch kein konkretes Angebot vorhanden. Hier
wurden die Berechnungen aufgrund von Schätzkosten angestellt. Nach Einholen
eines entsprechenden Angebotes könne sich die Variante 1 eventuell noch
wirtschaftlicher darstellen. Herr Skirde schlägt daher vor, für die Varianten 1
und 4 Angebote einzuholen und danach eine Entscheidung für die
wirtschaftlichste Variante zu treffen.
Herr Krotoszynski teilt für die FDP-Fraktion mit, dass die Variante 2
befürwortet werde, da diese über eine Notstromfunktion verfüge.
Herr Kerkering plädiert für die SPD-Fraktion für die Variante 4, kann
sich aber den Ausführungen von Herrn Skirde anschließen und unterstützen, dass
die Varianten 1 und 4 auf ihre Wirtschaftlichkeit untersucht werden.
Herr Krotoszynski weist darauf hin, dass ihm ein Notstromaggregat sehr
wichtig sei.
Herr Wientges erklärt, dass die in der Wirtschaftlichkeitsberechnung
durch die EBM Ingenieurgesellschaft ermittelten Differenzen zwischen den
Nettoinvestitionskosten der Varianten 1 und 2 im Wesentlichen die
Investitionskosten für den Notkühler des Notstromaggregates seien.