Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 4, Befangen: 1

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat nimmt die mit Schreiben vom 11.02.2020 dargestellte Rechtsauffassung des Kreises zur Kenntnis. Nach Beratung beschließt der Gemeinderat, das gemeindliche Vernehmen zur Errichtung von Windenergieanlagen im Bereich des Gebietes Herkentrup zu versagen. 

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/021/2020 liegt vor.

 

Herr Spüntrup äußert sich zur Sachlage, er sehe keinen Grund, dass nunmehr die Politik entscheiden soll; an der Sachlage habe sich doch nichts geändert.

Herr Fohrmann führt aus, dass das Schreiben des Kreises zu wenig konkret auf die Fehler des FNP eingehe. Insofern bittet er um ergänzende Informationen zu der berücksichtigten Rechtsprechung.

Frau  Böse erläutert, dass die Vorlage in der Politik deshalb erfolgt, weil der Kreis Coesfeld im Falle des Ersetzens des gemeindlichen Einvernehmens unmittelbar in die Planungshoheit der Gemeinde eingreife. Im Übrigen könne der Kreis um weitere Informationen zur Rechtslage mit Quellenangabe gebeten werden.

Herr Overs erklärt sich für befangen und plädiert dafür, dass sich die beteiligten Parteien nochmals zusammensetzen und miteinander reden.

Auf die Frage, ob sich die Gemeinde im Falle eines weiteren Versagens des gemeindlichen Einvernehmens schadensersatzpflichtig mache, erklärt Frau Böse, dass dies nicht zu erwarten sei, weil die Anwendung der 23. FNP-Änderung nach Auffassung der Gemeinde rechtens sei.


Abstimmungsergebnis: