Die Verwaltung beantragt, den Tagesordnungspunkt 13, “Aufstellung eines Planes zur Änderung des Bebauungsplanes Sentrupskamp im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB mit Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung” – VO/023/2020 abzusetzen.

 

Die Aufstellung zur Änderung des Bebauungsplanes Beekenkamp sollte aufgrund des Beratungsergebnisses im Gestaltungsbeirat am 28.02.2020 zunächst zurück gestellt werden. Aus diesem Grunde wird die VO/023/2020 erst zu einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses übersandt, wenn eine erneute Beratung im Gestaltungsbeirat vorlaufend stattgefunden hat.

 

Herr Albrecht beantragt weiterhin, TOP 9 (Erhaltungssatzung) abzusetzen, da die Beratungsreife noch nicht erreicht sei.

Frau Böse gibt zu bedenken, dass im Falle eines Verschiebens der Satzung die Gemeinde von Abbruchabsichten erst dann erfährt, wenn der Bagger quasi schon an dem Gebäude steht. Sie empfiehlt, durch den Erlass der Satzung den rechtlichen Zustand einer Genehmigungspflicht – wie vor Inkrafttreten der Landesbauordnung am 1.1.2019 – wieder herzustellen. Hierdurch kann erreicht werden, dass ausreichend Zeit für eine städtebauliche Beratung gegeben ist. Herr Gromöller empfiehlt vor diesem Hintergrund, die Beratung nicht abzusetzen, um eventuelle Fragen oder Anregungen aufnehmen und bearbeiten zu können und in dieser Sitzungsfolge zu einem Beschluss kommen zu können.

 

Herr Albrecht lässt abstimmen:

 

Absetzung TOP 13

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen, der TO wird abgesetzt.

 

 

Absetzung TOP 9:

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen; Ja-Stimmen: 6; Nein-Stimmen: 3; der TO wird abgesetzt.