Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger*innen zur Kenntnis und beschließt, nach Beratung und unter Berücksichtigung der Einzelempfehlungen, den Entwurf der 30. Änderung des Flächennutzungsplans „Burg Hülshoff“ mit Begründung und dem Umweltbericht für die Dauer eines Monats gem. der §§ 3 Abs. 3, 4 Abs. 2 und 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/001/2020 liegt vor.

Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung vom 23.01.2020, TOP 8.

 

Da die Einzelabstimmungen über die Teilbeschlüsse 1 - 6 in der Sitzung des Ausschusses für Bau- und Gemeindeentwicklung jeweils einstimmig verliefen, wird über diese in cumulo abgestimmt:

 

 

1.         Gelsenwasser Energienetze GmbH, Schreiben vom 05.11.2019

 

Der Hinweis, dass die Versorgung des Änderungsbereichs mit Wasser aufgrund fehlender Versorgungsleitungen nicht sichergestellt werden kann, wird zur Kenntnis genommen. Die Wasserversorgung erfolgt für die bestehenden Nutzungen derzeit bereits über eine Eigenwasserversorgung aus Brunnen. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird ein Konzept zur ausreichenden Versorgung des Areals mit Wasser erarbeitet.

 

 

2.         LWL-Archäologie für Westfalen Außenstelle Münster, Schreiben vom    13.11.2019

 

Die Hinweise zu dem im Plangebiet befindlichen Bodendenkmal werden zur Kenntnis genommen. Die Begründung wird entsprechend ergänzt. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung werden die Belange der Bodendenkmalpflege insbesondere bei der Festsetzung der überbaubaren Flächen berücksichtigt.

 

 

3.         Kreis Coesfeld. Schreiben vom 28.11.2019

 

Der Hinweis, dass der Änderungsbereich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes "Schonebeck-Herkentrup" (festgesetzt durch den Landschaftsplan Baumberge-Nord) liegt, der 30. Änderung des FNP jedoch nicht widersprochen wird, wird zur Kenntnis genommen.

Der Hinweis auf die im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung durchzuführende Bilanzierung des Eingriffs in Natur und Landschaft und die Festlegung entsprechender Kompensationsmaßnahmen wird zur Kenntnis genommen.

Der Hinweis auf die im Zuge der Realisierung der Parkflächen zwischen Burg Hülshoff und Villa Schonebeck festgelegten Kompensationsmaßnahmen wird zur Kenntnis genommen.

Die Anregung diese Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen und als Festsetzung zu sichern, wird bei der Aufstellung des Bebauungsplanes berücksichtigt. Der Hinweis, dass seitens der Abteilung Bauordnung und seitens des Gesundheitsamtes keine Bedenken bestehen, wird zur Kenntnis genommen.

 

 

4.         Landesbetrieb Wald und Holz Regionalforstamt Münsterland Schreiben             vom 25.11.2019

 

Der Hinweis, dass seitens des Regionalforstamtes Münsterland keine grundsätzlichen Bedenken bestehen, wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Hinweis, dass die Aspekte der Waldinanspruchnahme durch den geplanten Literaturwald und entsprechende Ersatzmaßnahmen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung abzuarbeiten ist, wird zur Kenntnis genommen.

 

 

5.         Landesbetrieb Straßen.NRW Regionalniederlassung Münsterland Schreiben     vom 02.12.2019

 

Der Hinweis, dass seitens der Regionalniederlassung Münsterland keine grundsätzlichen Bedenken bestehen, wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Anregung, die Ergebnisse der Untersuchung der Leistungsfähigkeit der Erschließung/Anbindung an die südlich des Änderungsbereichs verlaufende L 581 auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung frühzeitig mit dem Straßenbaulastträger abzustimmen, wird berücksichtigt.

 

Der Hinweis auf die anbaurechtlichen Regelungen des Straßen- und Wegegesetzes NRW wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplanes berücksichtigt.

 

 

6.         Deutsche Telekom Technik GmbH; Technik Niederlassung West; Schreiben       vom 03.12.2019

 

Der Hinweis, dass seitens der Deutschen Telekom keine grundsätzlichen Bedenken bestehen, wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis auf die im Planbereich befindlichen Telekommunikationslinien der Deutschen Telekom wird zur Kenntnis genommen.

Der Hinweis, dass Bestand und Betrieb der vorhandenen TK-Linien weiterhin gewährleistet bleiben müssen, wird zur Kenntnis genommen und auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung soweit möglich berücksichtigt.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen, Ja: 21

 

 

Anschließend wird über den zusammenfassenden Beschlussvorschlag gemäß VO/001/2020 abgestimmt.

 


Abstimmungsergebnis: