Sitzung: 05.12.2019 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Enthaltungen: 1, Befangen: 2
Nach Beratung
ergeht folgender geänderter Beschluss:
Beschlussvorschlag
a)
Der
Gemeinderat beschließt, aufgrund des Ergebnisses des laufenden
Interessenbekundungsverfahrens zur Erschließung des förderfähigen Außenbereichs
der Gemeinde Havixbeck die Fördermittel zu beantragen und den erforderlichen
kommunalen Eigenanteil bis zu einer Maximalhöhe von 327.000 Euro
bereitzustellen. Der Antrag der Interessengemeinschaft Glasfaser Walingen auf
Bezuschussung wird zunächst zurückgestellt.
b)
Der Verein
zur Förderung des Außenbereichs von Havixbeck e.V. hat eine 50%ige
Kostenübernahme der Nebenkosten erklärt und geht dabei von einer Summe von
65.000 Euro als Zuschuss aus.
c)
Wenn die
Festlegung eines maximalen Eigenanteils, den die Gemeinde Havixbeck im Rahmen
der Ausschreibung zum Ausbau des Glasfasernetzes in Havixbeck zu tragen hat,
nicht möglich ist, wird sie den im Haushaltsplan 2020 ausgewiesenen Eigenanteil
als Zuschuss für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau des Glasfasernetzes im
Außenbereich verwenden. Die genaue Art und Weise müsste dann im Weiteren
festgelegt werden.
Die Verwaltungsvorlage VO/132/2019 liegt vor.
Haupt- und Finanzausschuss vom 27.11.2019, T0P 28.2.
Der Bürgermeister verweist darauf, dass der Tagesordnungspunkt zunächst als nicht öffentlicher Punkt angelegt wurde, der nun in den öffentlichen Teil der Sitzung gezogen wurde. Die Anlage 1 zur VO/126/2019 (Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren/Rückmeldung) bleibe weiterhin eine nicht öffentliche Anlage.
Herr Gromöller erläutert den Ratsmitgliedern die Tabelle,
die eine bis zu den Fraktionssitzungen
zugesagte Kostenschätzung Glasfaser im Außenbereich enthält und den
Ratsmitgliedern als nicht öffentliche Anlage am Freitag, 29.11.2019 per
Mail zugeschickt wurde (als Anlage 6 zum Protokoll im
Ratsinformationssystem – nur online – eingestellt).
Demnach läge der
gemeindliche Eigenanteil bei einem Gesamtvolumen der Maßnahme von 3,27 Mio.
Euro bei 490.000 Euro. Zusätzlich habe es ein Schreiben des LOV / FAH gegeben
(allen Ratsmitgliedern per Mail zugeleitet), in dem er eine weitere Summe von
40.000 Euro als Kostenbeteiligung für die Bauleitung zusagt, diese könnten dann
ggfls. von den 490.000 Euro heruntergerechnet werden.
Was den Antrag der
Nachbarschaft Walingen angeht, sollte dies in einer separaten Sitzung im
nächsten Jahr betrachtet werden.
Herr Webering
erklärt für die CDU-Fraktion ihr Interesse an einer Versorgung mit Glasfaser im
gesamten Gemeindegebiet, das aber eine Obergrenze von 390.000 Euro nicht
überschritten werden solle.
Herr Dr. Höfener
erklärt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass bisher immer die Rede von
327.000 Euro Eigenanteil gewesen sei und als Obergrenze daher maximal der
aufgerundete Betrag von 330.000 Euro akzeptiert werden könne. Dem schließt sich
Frau Schäpers für die SPD-Fraktion an.
Herr Krotoszynski erklärt für die FDP-Fraktion, dass ihr wichtig sei, dass sowohl die geförderten wie die nicht geförderten Bereiche einen Anschluss bekämen. Dies müsse in den Beschluss aufgenommen werden. Dann sei eine Obergrenze von 330.000, maximal 350.000 Euro in Ordnung; mehr aber nicht. Die Walinger hätten seiner Ansicht nach ein Anrecht auf Förderung.
Herr Wientges antwortet, dass dieses von der Festlegung der Obergrenze der Wirtschaftlichkeitslücke und der prozentualen Anerkennung abhänge. Im vorliegenden Beispiel bei einer Obergrenze von 3.270.000 Euro und einer Anerkennung von 50% ergäbe sich eine Summe von 32.780,59 Euro.
Herr Overs bittet darum, die Leistungen des Fördervereins sehr deutlich anzuerkennen. Er erklärt sich für befangen.
Die Ratsmitglieder diskutieren weiterhin über die Frage, inwieweit auch der Außenbereich mit berücksichtigt werden könne. Herr Wientges erklärt, dass ein Gesamtzuschuss von 390.000 Euro ein notwendiger und realistischer Ansatz für eine Obergrenze sei.
Herr Gromöller schlägt vor, 327.000 Euro als Obergrenze festzulegen mit der Hoffnung, dass der Verein sich dann nicht mit einem zusätzlichen Zuschuss von 40.000 Euro sondern von 50% der kalkulierten Nebenkosten einbringt. Dann läge man bei 390.000 Euro, die von der Gemeinde aufzubringen seien.
Zur internen Beratung
der Fraktionen wird die Sitzung um 19.53 h für 5 Minuten unterbrochen. Sie wird
um 20 Uhr fortgesetzt.
Bürgermeister Gromöller zitiert zunächst den Ratsbeschluss aus der Sitzung 005/2018:
„Der
landwirtschaftliche Ortsverein Havixbeck – Hohenholte (LOV) hat die Entwicklung
einer Lösung für den Glasfaserausbau des nicht förderfähigen Teils des Havixbecker
Außenbereichs in Verbindung mit einem Förderantrag zugesagt. Der LOV wird einen
Betrag mindestens in Höhe des kommunalen Eigenanteils von voraussichtlich
327.000 €uro einsammeln und auf einem Treuhandkonto hinterlegen. Sobald die
Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Gemeinde Havixbeck die Fördermittel
beantragen und den erforderlichen kommunalen Eigenanteil bereitstellen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
beschlossen, Ja: 16; Nein: 1; Enthaltung: 8.“
Damit habe man die Grundlagen bereits zu diesem Zeitpunkt beraten und abgestimmt.
Herr Webering schlägt eine Obergrenze von 350.000 Euro vor mit der Maßgabe, die Verwaltung zu beauftragen, die neue Ingenieurstelle für dieses Projekt zur Unterstützung bereitzustellen.
Herr Gromöller gibt zu bedenken, dass die neue Stelle bekanntermaßen für Klimaschutz und Hochbau gedacht ist, für den Glasfaserausbau seien aber Fachkenntnisse im Tiefbau erforderlich.
Er wiederholt seinen Vorschlag, 390.000 Euro zu veranschlagen (327.000 Euro und ca. 65.000 für die Nebenkosten für Rechtsberatung und Ingenieurberatungskosten).
Damit sind die Ratsmitglieder nicht einverstanden. Herr Hense erinnert an den Ursprungsantrag der CDU. Herr Gromöller gibt zu Protokoll, dass die dort beantragte Obergrenze dann nicht ausreichend sein wird und lässt in Absprache mit Herrn Webering den Beschlusstextvorschlag wie folgt abstimmen (Frau Annas und Herr Overs haben sich für befangen erklärt und an der Abstimmung nicht teilgenommen):
Abstimmungsergebnis