Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der als Anlage 1 beigefügten „Ermittlung der Gebührensätze der Gewässerunterhaltungsgebühren für das Veranlagungsjahr 2020“ vom 05.11.2019 die als Anlage 2 der VO/126/2019 beigefügte Satzung.

 

 


Die Verwaltungsvorlag VO/126/2019 liegt vor.

Haupt- und Finanzausschuss vom 27.11.2019, TOP 16.


Abstimmungsergebnis: