Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur vorgezogenen Entwicklung eines Teilbereiches des Baugebietes Masbeck (Bebauungsplan Masbeck Teil 1), und zwar in einem beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB. Das Plangebiet ist in dem der VO 117/2019 als Anlage 1 beigefügten Plan umrandet dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/117/2019 liegt vor.

Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung vom 14.11.2019, TOP 8.

 

Herr Dr. Höfener spricht sich dafür aus, das Areal sehr vorsichtig zu entwickeln und zu diesem Zeitpunkt möglichst nur eine Fläche für eine Kita auszuweisen.

Frau Böse antwortet, dass eine Kita im Rahmen eines Verfahrens nach § 13 b BauGB nur in Verbindung mit Wohnbauflächen ausgewiesen werden könne.

Herr Eikmeyer weist darauf hin, dass im AK Ortsentwicklung besprochen wurde, über das Programm Bauland an der Schiene eine städtebauliche Rahmenplanung für das gesamte Gebiet erstellen zu lassen und dass dieses Konzept abgewartet werden müsse, da für beide Baugebiete die einzige Möglichkeit über die Münsterstraße einzufahren, bestünde. Man nähme sich sonst viele Möglichkeiten. Er äußert Zweifel, dass eine klassische Bebauung hier zielführend sei, sondern betrachtet dies eher als Einschränkung für die dort vorherrschenden Möglichkeiten.

 

Frau Böse erläutert, dass mit dem vorliegenden Beschluss zunächst nur der Aufstellungsbeschluss gefasst werde und hierfür sei die Frist bis Ende des Jahres einzuhalten. Erst im nächsten Schritt erfolge dann der städtebauliche Entwurf mit genauen Baufeldern und Angaben zu Art und Maß der baulichen Nutzung.

 

Herr Gromöller ergänzt, dass lediglich bei der Beplanung der Kita Druck bestünde, alles andere könne im Rahmen rechtlicher Möglichkeiten in Ruhe bedacht werden. Frau Böse fügt hinzu, dass im kommenden Jahr wohl ein Planverfahren immer noch gestoppt werden könne aber dieses Planinstrument mit seinen Vereinfachungen nur dann zur Verfügung stehe, wenn jetzt der Aufstellungsbeschluss gefasst werde. Das kleine Areal würde im Rahmen der Planungen für das Gesamtgebiet nochmal besonders mit in den Fokus genommen werden.

 

 

Daraufhin erfolgt die Abstimmung.

 

 


Abstimmungsergebnis: